Balkonkraftwerke 2024 – Was ändert sich ab Januar 2024?
Balkonkraftwerke 2024 – Was ändert sich ab Januar 2024? Die Bundesregierung plant ab 2024 – konkret bereits ab Januar – zahlreiche neue Regelungen im Energiegesetz und dabei auch explizit für Balkonkraftwerke umzusetzen. Die Installation und der Betrieb von Balkonkraftwerken soll dadurch noch einfacher, die Nutzung von Mini-Solarenergieanlagen so attraktiver und gefördert werden. Im Folgenden findest Du die wichtigsten Änderungen, die für Dich als Besitzer oder zukünftiger Käufer eines Balkonkraftwerkes ab 2024 in Kraft treten sollen. Übrigens, auch die EU hat Spannendes vor.
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Balkonkraftwerke 2024 Übersicht über die Änderungen
- Erhöhung der Leistungsgrenze: Die bisherige Einspeise-Leistungsgrenze für Wechselrichter von Balkonkraftwerken wird von 600 W auf 800 W angehoben. In der EU sind die 800 Watt übrigens schon lange beschlossene Sache und in anderen Ländern auch längst umgesetzt. Dadurch können Besitzer von Balkonkraftwerken größere Anlagen betreiben und mehr Solarenergie erzeugen. Der Markt hat sich darauf bereits vorbereitet. Heute verkaufen die Anbieter am häufigsten Wechselrichter mit 800 Watt Leistung, die – bis zum Inkrafttreten der Änderung – auf 600 Watt gedrosselt werden können.
- Zulassung von Schuko-Steckern: Mit den neuen Regelungen werden Schuko-Stecker für die Verbindung der Mini-Solaranlagen zugelassen. Dies vereinfacht die Installation und ermöglicht eine breitere Auswahl an Anschlussmöglichkeiten. Schuko-Stecker sind jetzt schon absolut gebräuchlich und sind – nennen wir es mal „geduldet“ aber auf jeden Fall nicht verboten. Ab 2024 sind Balkonkraftwerke mit ASchuko-Stecker zum Ahsuanschluss danne ganz offiziell erlaubt.
- Vereinfachte Registrierung: Die Registrierung von Balkonkraftwerken mit einer Leistung von bis zu 800 Watt wird weiter vereinfacht. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister genügt in Zukunft. Bislang musste der Besitzer sein Balkonkraftwerk auch noch zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden. Und da hat jeder ein anderes Verfahren und reagiert anders. Damit ist 2024 Schluss. Anmelden beim Marktstsammdatenregister und das wars. Das Marktstammdatenregister meldet dann an den Netzbetreiber weiter und fertig! Dadurch entfallen einige bürokratische Hürden für die Nutzer, was die Inbetriebnahme der Balkonkraftwerke deutlich erleichtert.
- Temporäre Nutzung alter rückwärts drehender Zähler: Bis zum Austausch durch moderne bidirektionale, digitale Zähler können Besitzer ihre alten rückwärts drehenden Zähler vorübergehend weiter verwenden. Die „Frist“ beträgt vier Monate, wobei die Verantwortung für den Zählertausch beim Netzbetreiber liegt. Der muss sich also selbst um den Zählertausch kümmern. Dies ermöglicht eine reibungslose Umstellung auf die neuen Regelungen, ohne dass sofortige Zählerwechsel notwendig sind.
- Förderprogramme: Das gilt nicht erst ab 2024, sondern läuft bereits. Mehrere deutsche Städte und Kommunen bieten immer wieder Subventionen und Förderprogramme für Balkonkraftwerke an. Dadurch sinken die Anschaffungskosten für die Mini-Solaranlagen und ihre Attraktivität steigt. Also immer erst mal bei deiner Kommune anfragen, bevor Du ein Balkonkraftwerk kaufst. Vielleicht gibt es ja gerade einen aktiven Fördertopf.
Das Gesetz für Balkonkraftwerke 2024 ist derzeit in der Finalisierungsphase und soll so beschlossen werden, dass es ab Januar 2024 in Kraft tritt. Aber wie läuft so ein Gesetzgebungsprozess überhaupt ab, dass es o lamge dauert? Es beginnt mit der Gesetzes-Initiative. Der Gesetzesvorschlag von Abgeordneten, Regierung oder anderen Akteuren. Es kommt zu mehreren Lesungen und Ausschussberatingen. Dann stimmt der Bundestag über das Gesetz ab. Sollte es ein zustimmungspflichtiges Gesetz sein, muss noch der Bundesrat zustimmen. Ist auch das geschafft, wird es verkündet und tritt zum festgesetzten Zeitpunkt in Kraft.
Diese Gesetzesanderungen durchläuft also derzeit diesen Prozess und werden also voraussichtlich ab Januar 2024 in Kraft treten und die Nutzung von Balkonkraftwerken in Deutschland attraktiver machen. Balkonkraftwerke bieten eine effizientere und kostengünstige Möglichkeit, erneuerbare Energie zu erzeugen und damit zur Energiewende beizutragen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls eine Aktualisierung der eigenen Anlage – zum Beispiel den Ausbau von 600 auf 800 Watt – in Betracht zu ziehen, um von den Vorteilen der erhöhten Leistungsgrenze zu profitieren.
2 Comments
Daniela Kösler
Hallo zusammen, könnt ihr mir verraten ob es ab 2024 weiter einer Zustimmung vom Vermieter/Eigentümer bedarf bzgl Balkonkraftwerke? Gibt da evtl auch Einschränkungen bzgl Höhe der Montage und bei größeren Häausern mit vielen Wohnungen kritische Infrastruktur (Netzauslastung?)
Danke
Andreas
Hallo,
also der Gesetzgeber plant, das Thema Balkonkrafwerke in den Katalog „Priviligierten Maßnahmen“ aufzunehmen, womit dann die Zustimmung von Vermietern/Eigentümern dann nicht mehr nötig ist. Das soll also ebenfalls ab 2024 kommen. Was die Höhe der Balkonkraftwerke betrifft, hier der passende ARtikel: https://energiewende-tipps.de/balkonkraftwerke-und-bauvorschriften-das-musst-du-wissen/
Gruß
Andreas