Bundesregierung plant Erleichterungen für Balkonkraftwerke und auch große Fotovoltaik-Anlagen. (Foto:Pexels)
Energiewende

Bundesregierung plant Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Die Bundesregierung plant Erleichterungen für Balkonkraftwerke und genau dafür stehen heute im Bundeskabinet die geplanten gesetzesänderungen auf der Tagesordnung. Bundesregierung setzt damit einen weiteren Schritt, um die Nutzung von Solarenergie in Deutschland auszubauen. Laut Informationen der ARD plant die Regierung heute im Kabinett den Beschluss der Erleichterungen bei der Installation von Balkonkraftwerken. Dies ist Teil eines umfassenden Solarpakets, das heute im Kabinett ebenfalls besprochen werden soll.

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Das Ziel dieser Initiative ist es, die Produktion von Strom durch kleine Balkonkraftwerke effizienter und vor allem einfacher und unbürokratischer zu gestalten. Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers Robert Hacbeck, betont die Absicht, bürokratische Hürden abzubauen und den Trend des verstärkten Ausbaus der Solarenergie in Deutschland fortzusetzen. Die Reform zielt auch darauf ab, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermehrt Solaranlagen zu ermöglichen. Auch hier sollen also weitere Solarerträge ermöglich werden.

Weniger Bürokratie, mehr Einfachheit für Balkonkraftwerke

Aktuell müssen Personen, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten, dieses nicht nur beim Marktstammdatenregister, sondern auch beim Netzbetreiber anmelden, der dann in der Regel einen sogenannten Zweirichtungszähler installiert. Diese Anforderungen sollen durch die Reform entfallen. Zukünftig soll es ausreichen, das Balkonkraftwerk in einer speziellen Datenbank, dem besagten Marktstammdatenregister, zu registrieren. In einer Übergangsphase dürfen auch ältere, nicht-digitale Stromzähler weiterverwendet werden, die sich rückwärts drehen, wenn überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Die bisherige Begrenzung von 600 Watt Stromproduktion für kleine Solaranlagen soll zudem auf bis zu maximal 800 Watt angehoben werden.

Zuletzt aktualisiert am Juli 24, 2023 um 5:52 pm . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Erleichterungen auch für Mehrfamilienhäuser und Großanlagen

Die geplanten Änderungen umfassen auch die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern. Große Fotovoltaikanlagen mit hohem Eigenverbrauch könnten ebenfalls von den Neuerungen des Solarpakets profitieren. Die Vorschläge sehen vor, dass Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt ihre überschüssige Energie ohne Vergütung, aber auch ohne Kosten, an den Netzbetreiber abgeben können. Bisher waren solche Anlagen zur Direktvermarktung verpflichtet.

Zusätzlich soll verstärkt auf Freiflächen für Fotovoltaik-Großanlagen gesetzt werden. Auch benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete könnten künftig für die Installation von Fotovoltaikanlagen und Agri-PV genutzt werden. Hierbei soll der Ausbau bis 2030 auf 80 Gigawatt begrenzt werden. Die Bundesländer erhalten zudem die Befugnis, den Ausbau einzuschränken, wenn bereits ein bestimmter Anteil der Flächen für Fotovoltaikanlagen genutzt wird.

Balkonkraftwerke auf dem Vormarsch. (Foto: Pixabay)
Balkonkraftwerke auf dem Vormarsch. (Foto: Pixabay)

Bürokratieabbau für Fotovoltaik und Balkonkraftwerke als Motor

Die Einführung des Solarpakets zeigt auch das Bestreben der aktuellen Bundesregierung, bürokratische Hürden für den Ausbau von. Fotovoltaik – auch der Balkonkraftwerke – und regenerativen Energien abzubauen. Das Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Robert Habeck verwendete erstmals den „Praxis-Check“, um 50 bürokratische Hindernisse zu identifizieren und abzubauen. Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck könne ein Abbau der Bürokratie dringend benötigte Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien freisetzen.

Ausblick auf die Energiewende

Mit Blick auf die Energiewende strebt die große Koalition aus SPD, Grünen und FDP an, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Der Zubau an Fotovoltaikanlagen zeigt dabei bereits eine positive Entwicklung. Auch unterstützt durch den Boom der Balkonkraftwerke Im letzten Jahr betrug er rund 7,5 Gigawatt und bis Juli dieses Jahres sind bereits über 7,5 Gigawatt hinzugekommen. Ein weiterer zweistelliger Zubau wird erwartet. Balkonkraftwerke sind dabei für viele Bürger der niedrigschwellige Einstieg in die Stromerzeugung aus Sonne und in die Eneriewende an sich.

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Zuletzt aktualisiert am Juli 25, 2023 um 9:28 am . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kritik an und mögliche Herausforderungen für die Bundesregierung

Es gibt jedoch auch Kritik an den vorgenannten Plänen, insbesondere vom Deutschen Bauernverband. Die Begrenzung des Fotovoltaik-Ausbaus auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird dabei bemängelt. Auch die sogenannte Duldungspflicht, die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Fotovoltaikanlagen auf ihren Flächen zuzulassen, stößt auf einigen Widerstand. Der Bauernverband sieht darin unter anderem eine mögliche Enteignung und das bringe die Gefashr eines möglichen Akzeptanzverlustes erneuerbarer Energien im ländlichen Raum und in den Kreisen der Landwirte.

Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister. (Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons)
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister. (Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons)

Die geplanten Änderungen zeigen jedoch deutlich, dass die Bundesregierung entschlossen ist, die Energiewende weiter mit Nachdruck voranzutreiben und die Nutzung von Solarenergie durch Fotovoltaik in Deutschland zu fördern. Das Solarpaket I ist laut BMWK „das Ergebnis von zwei Gipfeln zur Photovoltaik, die im BMWKstattgefunden und bei denen viele Akteurinnen und Akteure ihre Erfahrungen eingebracht haben. So wurde das Solarpaket nah an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis entwickelt.“ Weiter schreibt das BMWK: „Ziel des Pakets ist es, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so ihren Ausbau weiter voranzutreiben. So soll das Ziel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erreicht werden, bis 2030 eine Leistung von insgesamt 215 Gigawatt zu installieren. Dafür muss der jährliche Ausbau von aktuell etwa 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden, davon je die Hälfte Dach und Freiflächen. Das sind ehrgeizige, aber erreichbare Ziele. Um sie zu realisieren, sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und weiteren Gesetzen geplant.“

Die Bundesländer aber auch Verbände hatten bis zm Mittwoch, den 5. Juli Gelegenheit, Stellungnashmen zu den geplanten Gesetzen einzureichen. Derzeit ist der Gesetzgebungsprozess in der nächsten Phase. Heute sollen erste wegweisende Beschlüsse gefasst werden.

An das Solarpaket I schließt sich das Solarpaket II an. Zu dem schreibt das BMWK: „Im noch folgenden Solarpaket II sind bauliche und technische Anforderungen an Dachanlagen, Abrechnung von PV-Strom in der Nebenkostenabrechnung, Prüfung von weitergehendem Energy Sharing und weitere Punkte vorgesehen.“

Das Erneuerbare Energiengesetz kann hier im Referentenentwurf herunter geladen werden. Im Vorspann des Gesetzes wird dessen Zweck und Aufgabestellugn. wie folgt erläutert: „Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emis- sion von Treibhausgasen auskommen. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent ansteigen, und das bei steigendem Stromverbrauch durch die Dekarbonisierung von Sektoren außerhalb des Energiebereichs. Mit dem EEG 2023 wurden die Ausbaupfade entsprechend angepasst und wichtige Maß- nahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien umgesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden weitere Maßnahmen ergriffen, die darauf zielen, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und zu steigern. Diese gehen hervor aus der Photovoltaik (PV)-Strategie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Mai 2023 unter Einbindung der Branche, der Bundesländer und der Bundes- tagsfraktionen vorgestellt hat. Es bildet als „Solarpaket I“ einen ersten Schritt zur Umset- zung dieser Strategie. Es ist geplant, weitere Maßnahmen in einem „Solarpaket II“ zusam- menzufassen.“

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