Das Außengerät einer Wärmepumpe. (Symbolfoto: pexels.com)
Aktuelles,  Energiewende,  Wärmepumpe

Förderung der Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme in Deutschland

Seit Dienstag, 27. Februar, können Hausbesitzer und Bauherren wieder Fördergelder für den Einbau oder Austausch von Heizungen mit erneuerbaren Energiequellen beantragen. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie immer über die KfW. Die Bundesregierung in Deutschland hat bedeutende Schritte unternommen, um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme voranzutreiben, insbesondere im Kontext der Energiewende und des Klimaschutzes.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden neue Richtlinien eingeführt, um Hausbesitzern attraktive Anreize zu bieten, ihre Heizsysteme zu erneuern. Gleichzeitig meldet das BAFA, dass effiziente Kälte- und Klimaanlagen ebenfalls wieder gefördert werden. Haushaltübliche Klimaanlagen können nicht nur kühlen, sondern im Winter genauso gut heizen, sind es doch nichts anderes als Luft-Luft-Wärmepumpen. Hier können die Anträge ab dem 1. März gestellt werden. Hier die wichtigsten Fakten.

Melde dich zum Newsletter an!

Förderung bis 70% durch neue Förderrichtlinien seit 2024

Ab dem 1. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie zur BEG EM in Kraft, die großzügige Zuschüsse für den Heizungstausch bereitstellt. Diese Zuschüsse umfassen unter anderem Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen. Es geht also um die Abkehr von fossilen Energieträgern wie Gas, Öl oder Kohle. Die Antragstellung erfolgt über die KfW oder das BAFA.

Spannend ist die maximal mögliche Förderung. Die Grundförderung beträgt 30%. Wenn es besonders schnell geht, gibt es einen „Klimageschwindigkeits-Bonus“ von 20 % und Haushalte mir geringerem Einkommen können weitere 30 % bekommen. Das macht in Summe 70% maximal mögliche Förderung. Das gilt für „Selbstnutzer“.

Attraktive Fördermöglichkeiten

In dem Bestreben, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien voranzutreiben, bieten viele Regierungen und Energieagenturen Anreize zur Installation klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen. Eine solche Maßnahme ist die Grundförderung von 30 Prozent, die Hausbesitzer beim Einbau einer solchen Anlage in Anspruch nehmen können. Diese Förderung zielt darauf ab, die anfänglichen Kosten zu senken und den Wechsel von traditionellen, fossilen Brennstoffheizungen zu umweltfreundlicheren Alternativen attraktiver zu machen. Darüber hinaus können zusätzliche Boni die Attraktivität dieser Investition weiter erhöhen.

Solche Boni können für verschiedene Situationen und Bedürfnisse gewährt werden, wie zum Beispiel einen Bonus für den schnellen Austausch einer alten, ineffizienten Heizung oder spezielle finanzielle Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Bei letzterer ist ein Haushaltseinkommen von 40.000 Euro pro Jahr ausschlaggebend. Wo dieses unterschritten wird, ist die zusätzliche Förderung möglich. Diese finanziellen Anreize sind nicht nur eine Erleichterung für die Brieftasche der Verbraucher, sondern fördern auch aktiv den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit.

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

In Deutschland ist es möglich, neben der Grundförderung für Heizungsoptimierungen zusätzliche Unterstützung in Form von Bonusprogrammen zu erhalten. Diese Boni sind Anreize für spezifische Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Heizungssystemen weiter steigern. Zum Beispiel kann für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage ein Bonus beantragt werden.

Ein hydraulischer Abgleich ist eine technische Anpassung, bei der die Wassermengen innerhalb des Heizungssystems so eingestellt werden, dass Heizkörper im gesamten Gebäude optimal und gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Diese Maßnahme verhindert nicht nur Über- und Unterversorgungen in verschiedenen Räumen, sondern trägt auch zu einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs bei, da die Heizung effizienter arbeitet und weniger Wärme ungenutzt bleibt. Darüber hinaus können Zuschüsse für den Einbau hocheffizienter Pumpen beantragt werden, die im Vergleich zu älteren Modellen weniger Strom verbrauchen und somit sowohl die Energiekosten als auch den CO2-Ausstoß senken. Solche Förderprogramme sind Teil der Bemühungen, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und klimafreundlichere Heizungssysteme zu fördern.

Die Förderung umfasst auch weitere „kleine“ Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie den schon erwähnten Austausch von Heizungspumpen, Anpassungen der Vorlauftemperatur, Dämmung der Rohrleitungen oder auch den Einbau von Flächenheizungen. Letzteres wäre wieder eine größere Maßnahme. Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungs-Zuschlag für Biomasseanlagen.

Nachträgliche Beantragung und maximale Förderung

Das ist besonders spannend: Wichtig ist zu beachten, dass die Förderung auch nachträglich beantragt werden kann, solange dies innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger geschieht. Frühere Förderungen konnten immer nur „vor Beginn der Maßnahme“ beantragt werden. Die großzügigen Fördermöglichkeiten sollen dazu beitragen, die Wärmewende im Gebäudebereich voranzutreiben und Verbraucher vor steigenden Preisen für Öl und Gas zu schützen.Hausbesitzer sollten sich über die neuen Förderbedingungen informieren und von den attraktiven Zuschüssen für einen Heizungstausch profitieren. Basis des gesamten Förderpaketes ist das Heizungsgesetz der Bundesregierung.