Wie schnell amortisiert sich ein Balkonkraftwerk? (Foto: Pixabay)
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Balkonkraftwerke: Können wir bald Überschuss mit Verbrauch verrechnen?

Balkonkraftwerke: Können wir bald Überschuss mit Verbrauch verrechnen? In der EU bahnt sich eine sensationelle Regelung an, von der die Betreiber von Balkonkraftwerken deutlich profitieren können und mit der sich die Mini-Kraftwerke noch mehr lohnen. Derzeit werden entsprechend ausgearbeitete Regelungen diskutiert und zur Beschlussfassung durch das EU-Parlament vorbereitet. Regelungen der EU müssen, sobald sie beschlossen und gültig sind, in nationales Recht/ in nationale Regelungen umgesetzt werden. Aber was sieht diese neue Regelung überhaupt vor?

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Rückwärts zählen für Balkonkraftwerke bald legal und „vorgeschrieben“

Die EU will mit einem ganzen Maßnahmenpaket den Markt für Strom und Energie entzerren und vereinfachen. Das Dokument mit den diversen Regelungen und Änderungen ist weit über 80 Seiten lang. Darin geht es auch um Fotovoltaik und auf Seite 78 im Abschnitt 11 auch ganz gezielt um Balkonkraftwerke.

Man könnte im Prinzip sagen, dass der betreffende Teil rückwärtslaufende Zähler endgültig zulassen und eine Art vereinfachtes „Net Metering“ einführen will. Net Metering steht hier nicht für „Net“ wie „Netz“, sondern für „Net“ wie „Netto“. Von einem Brutto wird ein Netto abgezogen. Was bedeutet das für den Strombezug? Ganz einfach. Das „Brutto“ ist hier der aus dem öffentlichen Netz bezogene Strom. Das „Netto“ ist der Strom, den Du mit deinem Balkonkraftwerk in eben dieses öffentliche Netz einspeist. Deine Einspeisung wird also von deinem Strombezug abgezogen und Du bezahlst nur noch die Differenz.

Zuletzt aktualisiert am Juli 24, 2023 um 5:52 pm . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Zu Kompliziert? Ein Rechenbeispiel. Du beziehst im Monat 100 Kilowattstunden (kWh) aus dem öffentlichen Stromnetz. Aber Du Speist auch 20 kWh in eben dieses Netz ein. Diese 20 kWh werden von den 100 kWh abgezogen und Du musst nur noch 80 kWh bezahlen. Damit wird das, was aktuell durch rückwärts laufende alte Ferraris-Zähler illegal passiert, endgültig nicht nur legalisiert, sondern quasi zur Vorschrift gemacht. Sprich Du hast einen Anspruch auf diese Netto-Messung und Netto-Zahlung. Und das dann nicht mehr nur durch rückwärts laufende Zähler sondern auch mit modernen Zählern. Deine Lieferung wird von einem modernen Zweirichtungszähler erfasst und vom Strombezug abgezogen.

Schauen wir uns den entsprechenden Text an

Schauen wir uns also einmal diese Passage aus dem Dokument an. Hier zunächst einmal das englischsprachige Original, zu finden auf Seite 78 des Dokumentes:

  1. Member States shall promote the introduction of plug-in mini-solar systems of up to 800 W capacity in and on buildings, for example on balconies, and remove technical and administrative barriers for consumers. Active customers sharing electricity from a plug-in mini-solar installation of up to 800 W capacity shall be entitled to have the shared electricity injected into the grid deducted from their total metered consumption within a time interval no longer than the imbalance settlement period and without prejudice to applicable nondiscriminatory taxes, levies and cost-reflective network charges. Member States may consider exempting the resulting shared electricity from those taxes, levies and costreflective network charges. (Based on Greens 1166)
https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/ITRE/DV/2023/07-19/10_EMDCA1EPPSDRenewGreens_EN.pdf

Hier die Übersetzung dieses Abschnitts:

11. Die Mitgliedstaaten sollen die Einführung von Mini-Solaranlagen mit einer Kapazität von bis zu 800 W in und auf Gebäuden fördern, zum Beispiel auf Balkonen, und technische und administrative Hindernisse für Verbraucher beseitigen. Aktive Kunden, die Strom von einer Mini-Solaranlage mit einer Kapazität von bis zu 800 W teilen, haben das Recht, den geteilten Strom in das Netz einzuspeisen und ihn von ihrem Gesamtverbrauch innerhalb eines Zeitintervalls abzuziehen, das nicht länger als die Ausgleichszeit für Ungleichgewichte dauert, ohne Beeinträchtigung geltender nichtdiskriminierender Steuern, Abgaben und kostenreflektierender Netzgebühren. Die Mitgliedstaaten können erwägen, den resultierenden gemeinsam genutzten Strom von diesen Steuern, Abgaben und kostenreflektierenden Netzgebühren zu befreien. (Basierend auf Greens 1166)

Der erste Satz „Die Mitgliedstaaten sollen die Einführung von Mini-Solaranlagen mit einer Kapazität von bis zu 800 W in und auf Gebäuden fördern, zum Beispiel auf Balkonen, und technische und administrative Hindernisse für Verbraucher beseitigen“ ist nichts neues. Genau das ist im Prinzip bereits in Arbeit oder schon so gut wie erledigt. Sobald im Januar 2024 das neue Energie-Gesetz kommt, sind Regeln wie die vereinfachte Anmeldung nur noch über das Markttstammdatenregister in Gesetz gegossen.

Überschuss mit Verbrauch verrechnen!

Die eigentliche „Musik“ steckt im nächsten Satz: „Aktive Kunden, die Strom von einer Mini-Solaranlage mit einer Kapazität von bis zu 800 W teilen, haben das Recht, den geteilten Strom in das Netz einzuspeisen und ihn von ihrem Gesamtverbrauch innerhalb eines Zeitintervalls abzuziehen…“ Hier steht genau das, was wir oben besprochen haben: „und ihn von ihrem Gesamtverbrauch innerhalb eines Zeitintervalls abzuziehen“. Sprich, hier ist fest geregelt, dass Deine Stromrechnung um die von Dir eingespeiste Strommenge reduziert wird.

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Der zweite Teilsatz regelt: „ohne Beeinträchtigung geltender nichtdiskriminierender Steuern, Abgaben und kostenreflektierender Netzgebühren.“ Mit anderen Worten, auch für die eingespeiste Kilowattstunde gelten Steuern, Abgaben und Netzgebühren. Der letzten Satz erlaubt es den Mitgliedstaaten der EU aber, die von Dir gelieferte Kilowattstunde von eben dieser Steuern, Abgaben und Netzgebühren zu befreien.

Fazit: Voller Betrag statt der mageren Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke

Ziehen wir ein Fazit. Balkonkraftwerke: Können wir bald Überschuss mit Verbrauch verrechnen? JA! Bislang ist es so, dass Dein Stromzähler nicht rückwärts laufen darf und Du damit deine ins Netz gelieferten Kilowattstunden nicht mit den vom Energieversorger bezogenen Kilowattstunden Gegenrechnen darfst.

Wenn Du Geld für gelieferten Strom haben willst, musst Du den ganzen bürokratischen Terz mit der vollständigen Anmeldung deines Balkonkraftwerkes als normale PV-Anlage auf dich nehmen und darfst dann diese 8,3 Cent Einspeisevergütung einstreichen. Der Betrag ist ein Witz, es lohnt sich kaum. Mit der neuen EU-Regelung – wenn sie kommt und dann und deutsches Recht umgesetzt wird – darfst Du als Balkonkraftwerkbesitzer deine Lieferung vom Bezug zum vollen Preis abziehen. Deine Stromrechnung mindert sich also um den gleichen Betrag, den die gelieferte Kilowattstunde dich kostet. Damit rechnet sich das Einspeisen deutlich besser und Dein Balkonkraftwerk amortisiert sich deutlich schneller.

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