Justitia. (Synbolbild: Pixabay)
Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk nicht anmelden – Diese Strafen blühen dir.

Balkonkraftwerk nicht anmelden – Diese Strafen blühen dir? Gute Frage. Wichtige Frage! Viel, die sich ein Balkonkraftwerk kaufen, nehmen es mit dem Thema Anmeldung nicht so genau. Und so mancher YouTube-Experte rät auch ganz offen dazu, diese Anmeldung beim Marktstammdatenregister und dem Netzbetreiber einfach bleiben zu lassen. Nicht nur dass, oft wird auch empfohlen, die (bisherige) 600-Watt-Grenze zu ignorieren und mehr Leistung zu installieren. Solange Du dabei nicht erwischt wirst, mag das ja alles schon und gut sein. Aber was ist, WENN Du erwischt wirst? Welche Strafen blühen Die dann? Ein Überblick:

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Die Anmeldung ist per Gesetz verpflichtend

Die Anmeldepflicht für Balkonsolarkraftwerke ist gesetzlich geregelt und festgelegt. Um potenziellen Strafen zu entgehen, müssen auch kleine Fotovoltaik-Anlafen – eben Balkonkraftwerke – bis zu 600 Watt Leistung beim Marktstammdatenregister und Deinem Netzbetreiber angemeldet werden. Für Balkonkraftwerke bis 600 Watt gilt dabei die vereinfachte Anmeldung. Ab 600 Watt ist eine professionelle Installation erforderlich und auch eine „ausführliche“ Anmeldung durch den Fachhandwerker.

Rechtlicher Grundlage

Die Rechtliche Grundlage und auch die Strafen bei der Missachtung für große Fotovoltaik-Anlagen und Balkonsolarsysteme fallen unter den Paragrafen 9 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), solange bis dieses geändert wird, was geplant ist. Früher durften Solaranlagen bis zu 25 Kilowatt maximal 70 Prozent des produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Eine Nichtanmeldung konnte zu Strafen führen. Die 70-Prozent-Regelung ist jedoch seit Anfang des Jahres weggefallen. Dennoch bestehen weiterhin Bußgelder für fehlende Anmeldungen. Balkonkraftwerke bis 600 Watt profitieren wie schon gesagt von der vereinfachten Anmeldung.

Zuletzt aktualisiert am Juli 24, 2023 um 5:52 pm . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Balkonkraftwerk nicht anmelden – Diese Strafen blühen dir: Jetzt wird es eventuell richtig teuer

Die Strafen und potenzielle Kosten bei nicht angemeldeten Balkonkraftwerken drohen in der Gestalt von Bußgeldern und eventuellen Steuernachforderungen. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 50.000 Euro betragen, obwohl in der Praxis Strafen meist niedriger ausfallen. Seit letztem Sommer müssen Anlagenbetreiber auch Gelder an den Netzbetreiber zahlen, wenn ihre Anlage nicht angemeldet oder nicht konform ist. Die potenziellen Strafzahlungen betragen pro Kilowatt installierter Leistung bis zu zehn Euro pro Monat. Die Gesamtleistung der Solarmodule wird berücksichtigt. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass alle nicht angemeldeten Balkonkraftwerke tatsächlich geahndet werden.

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Steuernachforderungen können entstehen, wenn der Zähler rückwärts läuft. Denn dann greift wohl der Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Wenn Du den Strom offiziell einspeist und die offizielle Einspeisevergütung bekommst, wird diese ja auch auf der Einkommenssteuer verbucht. Zumindest bis 2022, denn ab 2023 sind diese Erträge steuerfrei. Aber der rückwärtsdrehende Zähler stellt quasi eine Erschleichung von unversteuertem Einkommen dar und ist daher bislang strafbar. Aber auch hier will der Gesetzgeber nachbessern und rückwärtslaufende Zähler zulassen. Das steht aber noch aus.

Was will der Gesetzgeber auch bei Balkonkraftwerken ändern?

Es gibt wie oben schon hier und dort angedeutet positive Nachrichten für Betreiber von Balkonkraftwerken. Die Gesetze sollen künftig angepasst werden, um kleinere Anlagen besser zu berücksichtigen. Der Wegfall der Umsatzsteuer für kleinere Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung ist bereits in Gesetz gegossen. Aber gerade Balkonkraftwerke sollen noch weiter vereinfacht werden, inkl. einer noch einfacheren Anmeldung. Zudem vereinfachen immer mehr Netzbetreiber den Anmeldeprozess, um den Einstieg in erneuerbare Energien zu erleichtern. Auch sollen Balkonkraftwerke bald 800 statt 600 Watt leisten dürfen.

Fazit: Balkonkraftwerk nicht anmelden – Diese Strafen blühen dir

Fazit zur Frage: Balkonkraftwerk nicht anmelden – Diese Strafen blühen dir? Die Anmeldung auch von Balkonkraftwerken über die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber ist gesetzlich vorgeschrieben, um potenzielle Strafen zu vermeiden. Die Strafen für nicht angemeldete Anlagen können bis zu 50.000 Euro betragen, obwohl die tatsächlichen Strafen in der Regel niedriger ausfallen. Doch eine solche Strafen frißt auf, was Du mit einem Balkonkraftwerk einsparst und versaut dir auch die Amortisationsdauer. Die geplante Gesetzesänderungen sollen die Anforderungen an kleinere Anlagen lockern, bald auch 800 Watt zulassen und den Anmeldeprozess vereinfachen. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen zu beachten, um die Vorteile der eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu nutzen.

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