Balkonkraftwerk darf angebracht werden: Mieter setzen sich vor Gericht durch
Du möchtest deinen eigenen Strom erzeugen und deinen Beitrag zur Energiewende leisten? Das klingt großartig, oder? Doch für einige Mieter in Kiel schien dieses Vorhaben mit einem eigenen Balkonkr5aftwerk in weite Ferne gerückt zu sein, als ihre Hausverwaltung „Haus & Grund Kiel“ ihnen die Installation eines Balkonkraftwerks verweigerte. Doch hier kommt die gute Nachricht: Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben mutige Mieter in einem Rechtsstreit ihr Recht auf ein Balkonkraftwerk durchgesetzt und sich mit dem Vermieter geeinigt.
Ein langer Kampf findet ein erfolgreiches Ende
Die Klage einer Mieterin und eines Mieters, die von der DUH unterstützt wurde, hat nun endlich Früchte getragen. Nach fast einem Jahr der Verzögerung und Unsicherheit hat die Vermieterin schließlich eingelenkt. Die Einigung gestattet es dem Paar, ihr Balkonkraftwerk zu installieren. Die Anbringung der Steckersolaranlage wurde zuvor durch laut Gericht unsachliche und überzogene Forderungen seitens der Hausverwaltung „Haus & Grund Kiel“ faktisch blockiert. Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Kläger, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung der Energiewende in Deutschland.
Unangemessene Forderungen in Sachen Balkonkraftwerk
Die Hausverwaltung in Kiel stellte – wie das Gericht erklärt – unangemessene Anforderungen an die Mieter, was die Installation eines Balkonkraftwerks unmöglich machte. Die Hausverwaltung verlangte von dem betroffenen Paar für die Installation des Balkonkraftwerkes unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und die Überprüfung der gesamten Hauselektrik, bevor die Installation der Solaranlage genehmigt würde. Matthias Weyland, der Kläger in diesem Fall, argumentierte, dass diese Anforderungen die Kosten des Projekts in untragbare Höhen treiben würden.
Diese restriktive Haltung sollte jedoch nicht unangefochten bleiben. Die DUH fordert nun klare und transparente rechtliche Rahmenbedingungen, die es Mietern ermöglichen, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten, ohne sich übermäßiger Bürokratie und unfairen Vorschriften ausgesetzt zu sehen. Genau die sollen ja ab 2024 mit der Aufnahme der Balkonkraftwerke in den Katalog der „privilegierten Maßnahmen“ erfolgen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont die Wichtigkeit dieses Falls: „Es kann nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung von Balkonkraftwerken der Willkür ihrer Vermieter überlassen werden. Es braucht dringend transparente rechtliche Rahmenbedingungen, die die Energiewende zuhause unterstützen und nicht ausbremsen.“
Eine Warnung an die Vermieter
Die Kläger in diesem Fall, Matthias Weyland und seine Partnerin, sind erfreut über den Erfolg ihrer Klage und hoffen, dass ihr Beispiel Schule macht. Matthias Weyland sagt: „Am Ende hat sich der lange Atem für uns gelohnt – auch um zu zeigen, dass die absurden Forderungen und die Verzögerungstaktik von ‚Haus & Grund Kiel‘ vollkommen haltlos waren.“
Die DUH unterstützt nicht nur diejenigen, die bereits vor Gericht gezogen sind, sondern auch diejenigen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, weil sie ein Balkonkraftwerk nutzen wollen. Es ist höchste Zeit, dass Vermieter die Dringlichkeit der Energiewende verstehen und unterstützen.
Eine wichtige Botschaft für die Energiewende
Die Geschichte von Matthias Weyland und seiner Partnerin und deren Balkonkraftwerk zeigt, dass Mieter in Deutschland nicht länger bereit sind, bei der Energiewende im Dunkeln zu stehen. Sie haben gezeigt, dass es möglich ist, gegen ungerechtfertigte Hürden anzukämpfen und ihr Recht auf erneuerbare Energie durchzusetzen.
Die DUH hofft, dass dieser Fall ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Förderung erneuerbarer Energien in Mietwohnungen ist. „Menschen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dürfen nicht mehr länger von der Politik im Regen stehen gelassen werden. Wir stehen hinter den Betroffenen und unterstützen, wo nötig, auch weiter vor Gericht“, betont Barbara Metz.
Fazit
Die Entscheidung zugunsten der Mieter in Kiel ist nicht nur ein Sieg für sie selbst, sondern auch für die Energiewende in Deutschland. Sie zeigt, dass es möglich ist, gegen bürokratische Hürden anzukämpfen und sich für erneuerbare Energien einzusetzen. Die DUH ist dabei, Mietern zu helfen und die Energiewende von unten zu unterstützen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall ein Signal an alle Vermieter in Deutschland sendet, erneuerbare Energien zu fördern und ihren Mietern die Möglichkeit zu geben, grünen Strom auch mit Balkonkraftwerken zu erzeugen.
Hintergrund zur Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist eine deutsche Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzorganisation. Sie wurde 1975 in Hannover gegründet und hat heute rund 500.000 Mitglieder. Die DUH ist eine der größten Umweltorganisationen in Europa.Die DUH setzt sich für den Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen ein. Sie kämpft gegen Umweltverschmutzung, Klimawandel, Ressourcenverschwendung und für den Erhalt der Artenvielfalt. Die DUH arbeitet auch für den Schutz der Verbraucherinteressen.Die DUH setzt ihre Ziele durch Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen, Lobbyarbeit und Gerichtsverfahren um. Sie hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Erfolge erzielt, darunter:
- Den Ausstieg aus der Atomkraft
- Die Einführung von Tempolimits auf Autobahnen
- Den Bau von sauberen Kraftwerken
- Die Verschärfung der Abgasnormen für Autos
Die DUH ist eine wichtige Stimme für den Umweltschutz in Deutschland. Sie trägt dazu bei, dass die Umweltpolitik in Deutschland vorankommt.Hier sind einige Beispiele für die Arbeit der DUH:
- Die DUH hat sich erfolgreich gegen die Erweiterung des Braunkohletagebaus Garzweiler eingesetzt.
- Die DUH hat dazu beigetragen, dass die deutsche Bundesregierung ihre Klimaziele verschärft hat.
- Die DUH hat ein Gesetz zur Abschaffung von Einwegplastik durchgesetzt.
Die DUH ist eine unabhängige Organisation, die sich ausschließlich aus Spenden finanziert. Sie ist nicht an politische Parteien oder Wirtschaftsinteressen gebunden.
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/22521/5629398?utm_source=digest&utm_medium=email&utm_campaign=push