Balkon- oder Kleinkraftwerke im, Bereich Fotovoltaik sollen bald 800 statt 600 Watt Einspeiseleistung haben dürfen- (Foto: Pixabay)
Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke mit 800 Watt ab 1. Januar 2024 – dann kommt das neue Gesetz

Balkonkraftwerke mit 800 Watt ab 1. Januar 2024 – dann kommt das neue Gesetz. Balkonkraftwerke erfreuen sich großer Beliebtheit bei Menschen, die saubere Energielösungen nutzen möchten. Jedoch haben bisher so manche bürokratischen Hürden und die Limitierung auf 600 Watt bei der Leistungsabgabe ins Haus viele davon abgehalten, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen. An einem neuen Gesetzentwurf, der hier Abhilfe schaffen soll, wurde lange gearbeitet. Jetzt liegen konkrete Informationen zu diesem Gesetz vor. Auch, dass es am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

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Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett

Der Gesetzentwurf für neue Regelungen von Balkonkraftwerken kommt nach und nach ans Licht und zeigt die wichtige Änderungen, die auf Balkonkraftwerk-Nutzer warten. So wird deutlich, dass die Anmeldung eines Balkonkraftwerks nicht länger beim örtlichen Netzbetreiber erfolgen muss, sondern stattdessen nur noch über das Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur. Von dort wird der Netzbetreiber informiert. Der Netzbetreiber soll zudem vier Monate Zeit haben, um einen veralteten Stromzähler auszutauschen.

Zuletzt aktualisiert am Juli 24, 2023 um 5:52 pm . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht

Da die Anmeldung nicht mehr direkt beim Netzbetreiber erfolgt, übernimmt die Bundesnetzagentur die Aufgabe des Vermittlers. Der Besitzer eines Balkonkraftwerks muss die Agentur jedoch erst einen Monat nach der Inbetriebnahme über die Installation durch Eintrag in das Marktstammdatenregister informieren. Das bietet eine Gelegenheit, überschüssige Energie mit einem alten, rückwärts drehenden Ferraris-Zähler – so vorhanden – zum vollen Wert ins Netz einzuspeisen. Außerdem soll die Anmeldung im Marktstammdatenregister deutlich einfacher werden.

Balkonkraftwerke mit 800 Watt Ausgangsleistung am Mikrowechselrichter

Im Gesetzentwurf ist außerdem festgelegt, dass der Mikrowechselrichter wie erwartet maximal 800 Watt leisten und in das Hausnetz einspeisen darf. Zudem dürfen die Nutzer Fotovoltaikmodule mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Watt an den Mikrowechselrichter anschließen. Dies ist besonders wichtig, da größere Wechselrichter mit mehreren Solaranschlüssen genutzt werden können, die auf die 800-Watt-Grenze gedrosselt sind. Damit kann der Nutzer seinen Ertrag maximieren, indem er die 800 Watt optimal ausnutzt und die Sonnenenergie effizienter nutzt. Der Netzbetreiber kann dies nicht verhindern, da die Anmeldung des Balkonkraftwerks bei ihm nicht mehr erforderlich ist.

Balkonkraftwerke mit 800 Watt ab 1. Januar 2024

Der Gesetzentwurf für neue Regelungen von Balkonkraftwerken durchläuft derzeit eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien. Bei Zustimmung wird er voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es wird erwartet, dass dieser Gesetzentwurf ohne große Hürden durchkommt.

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