Warum Reiches Gaskraftwerke gegen EU-Recht verstoßen …
… und den Strompreis nicht senken
Die Bundesregierung, konkret Wirtschaftsministerien Katherina Reiche, plant den Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke, um die Versorgungssicherheit im Zuge der Energiewende abzusichern. Katherina Reiche treibt besonders die Idee sogenannter Back-up-Kraftwerke mit mindestens 20 Gigawatt Gesamtkapazität voran. Doch ein aktuelles Gutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt zu einem klaren Urteil: Diese Pläne verstoßen gegen EU-Recht und liefern zudem keine Garantie für bezahlbaren Strom.handelsblatt+1
EU-Recht und die geplante Förderung: Markteingriffe widersprechen den Regeln
Im Mittelpunkt der Kritik durch das Gutachten steht die staatliche Förderung und die geplante Vorzugsbehandlung fossiler Gaskraftwerke. Die Europäische Union sieht im sogenannten Strombinnenmarkt vor, dass neue Kraftwerke nur dann gefördert werden dürfen, wenn ein echter Bedarf nach „Kapazitätsmechanismen“ besteht – und deren Auswahl muss technologieoffen, markt- und wettbewerbsorientiert erfolgen, also auch mit erneuerbaren Alternativen konkurrieren.
„Wirtschaftsministerin Reiche darf sich nicht über geltendes EU-Recht hinwegsetzen“, warnte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Ihre Pläne für den Bau neuer Gaskraftwerke seien „völlig aus der Zeit gefallen“. Statt Milliarden in neue fossile Anlagen zu investieren, müssten „erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher Vorrang genießen“.
Das DUH-Gutachten kommt zu dem Schluss: Die von Reiche propagierten exklusiven Förderregeln für Gaskraftwerke diskriminieren sowohl klimafreundliche Technologien wie Großbatteriespeicher und Lastmanagement als auch grüne Wasserstoff-, Biomasse- oder Power-to-Gas-Lösungen. Laut EU-Recht darf eine Förderung nicht einseitig auf fossile Gasprojekte zielen, zumal die EU die Klima- und Energieziele 2030 und 2050 im Blick hat. Ausnahmen sind nur unter strengen Bedingungen möglich – die Pläne des Bundesministeriums sind dafür aber zu starr und unzulänglich begründet.stern+2
Fazit: Die Regierung riskiert nationale Alleingänge, die letztlich vor Gericht keinen Bestand hätten. Die geplante Gesetzgebung könnte von der EU-Kommission kassiert und als rechtswidrig eingestuft werden.
CO₂-Preis macht fossile Gaskraftwerke zur Kostenfalle für Verbraucher
Ein weiterer kritischer Aspekt ist die CO₂-Bepreisung: Neue Gaskraftwerke widersprechen den klimawirtschaftlichen Zielen, da sie langfristig eine hohe Emissionslast verursachen – und das zu immer höheren Kosten. Der CO₂-Preis im europäischen Emissionshandel (EU ETS) wird in den kommenden Jahren weiter steigen, um den CO₂-Ausstoß zu senken das Klimaziel zu erreichen. Jedes fossile Kraftwerk verursacht Kosten, die direkt auf Stromkunden und die Industrie umgelegt werden. Das macht Gaskraft durch das Merit-Order-Prinzip nicht nur teurer, sondern sorgt auch für eine „Lock-In“-Effekt klimaschädlicher Infrastruktur, die das Klimabudget erschöpft und den Systemwandel bremst. Je mehr Gas verbrannt wird, desto mehr Zertifikate müssen gekauft werden – das verteuert den Strom zusätzlich und bremst die Investitionen in erneuerbare und emissionsfreie Technologien weiter aus. Wer zahlt die Zeche? Der Stromkunde und über unvermeidbare Subventionen der Steuerzahler. Sprich, der Bürger zahlt doppelt.
Für Erdgas ist zusätzlich der Wert „mit Methan-Leckagen“ aufgeführt, um die Klimaauswirkung bei realistischer Lieferketten-Betrachtung für Erdgas sichtbar zu machen. So sind Erdgas-Pipelines nie ganz dicht. Erneuerbare Energien sind fast klimaneutral, Kohle und Gas bleiben extrem belastend.
Warum teure Gaskraftwerke den Strompreis nicht drücken – sondern noch erhöhen
Ein zentrales Argument der Bundesregierung: Neue Gaskraftwerke seien notwendig, um die Strompreise zu stabilisieren. Doch genau das Gegenteil ist der Fall – und das lässt sich sogar rechnerisch und ökonomisch nachvollziehen:
- Investitionskosten: Gaskraftwerke sind teuer im Neubau, müssen mit aufwendiger Infrastruktur betrieben werden (oft auch mit Gas aus LNG-Terminals), und werden immer häufiger nur als sporadische Reserve betrieben – was ihre Wirtschaftlichkeit deutlich senkt.
- Betriebskosten & Unsicherheiten: Die fossile Gaswirtschaft bleibt extrem abhängig von schwankenden Weltmarkt- und Importpreisen. Das zeigt die Gaspreiskrise der vergangenen Jahre: Strom aus Gas ist oft das teuerste Segment im Markt und wirkt als „Preissetzer“, sobald die erneuerbaren Kontingente erschöpft sind.taz+1
- Staatliche Förderungen: Subventionen für fossile Kraftwerke gehen zulasten von Innovationen bei grünen Alternativen – damit werden die teuersten und klimaschädlichsten Technologien am Leben gehalten.
- Methanemissionen & Klima-Folgekosten: Erdgas wirkt nur scheinbar klimaschonend. Methan-Leckagen erhöhen die negative Klimabilanz massiv, während energieeffiziente Speicher und grüne Kraftwerke längst bezahlbare Methoden bieten.duh
Kurz: Gerade in Engpasssituationen treiben Gaskraftwerke den Börsen-Strompreis nach oben, weil sie die teuerste Option im sogenannten „Merit-Order“-Prinzip sind. Die Energiewende ist günstiger, je schneller erneuerbare, flexible und Speicherlösungen ausgebaut werden – und jede Bremse bei dieser Entwicklung verteuert den Strom langfristig weiter.
Die Grafik zeigt für jeden Kraftwerkstyp den durchschnittlichen und den Spitzen-Strompreis am Spotmarkt. Sie verdeutlicht: Erneuerbare (Wind/Sonne) liefern günstigen Strom, während Gaskraftwerke bei hoher Nachfrage den Marktpreis bestimmen – und diesen deutlich anheben.
Das heißt: Je öfter fossile Kraftwerke als „Preissetzer“ einspringen, desto teurer wird Strom für alle Verbraucher:innen.
Erklärung Merit Order Prinzip
Das Merit Order Prinzip ist ein marktmechanischer Prozess zur Preisbildung im Strommarkt, bei dem Kraftwerke nach ihren Grenzkosten, also den variablen Kosten für die Erzeugung einer zusätzlichen Kilowattstunde Strom, geordnet und eingesetzt werden. Zuerst werden die günstigsten Kraftwerke, meist erneuerbare Energien mit nahezu null Grenzkosten, genutzt, danach teurere Anlagen. Das letzte, also teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Nachfrage benötigt wird (Grenzkraftwerk), bestimmt den Strompreis, der für alle Abnehmer einheitlich gilt. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass immer die wirtschaftlich effizienteste Erzeugung zuerst zum Einsatz kommt und beeinflusst die Schwankungen der Strompreise am Markt.
Das Merit Order Prinzip wird oft für seine Vereinfachungen und Einschränkungen kritisiert. Es berücksichtigt nur die variablen Grenzkosten eines Kraftwerks, ignoriert aber Fixkosten wie Investitionen oder Rückbaukosten, wodurch es die tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten unvollständig abbildet. Zudem basiert das Modell auf der Annahme eines vollkommenen Wettbewerbs unter den Kraftwerksbetreibern, was in der Realität nicht immer gegeben ist: Es gibt keine Verpflichtung für alle Betreiber, ihre Kapazitäten zu Grenzkosten anzubieten, und in Zeiten knappen Angebots können strategische Preismanipulationen auftreten. Das Prinzip versagt zudem in Situationen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien, wenn Überschusszeiten oder negative Preise entstehen. Schließlich führt es dazu, dass hohe Strompreise oft von teuren fossilen Kraftwerken bestimmt werden, was kurzfristig zu Preisverzerrungen und politischer Kritik führt, etwa wenn steigende Gaspreise Stromkosten stark in die Höhe treiben.
Fazit zu Reiches Gasausbau-Plänen
Die aktuell geplante Gesetzgebung zum Gaskraftwerksausbau widerspricht nachweislich dem EU-Recht und bleibt ökonomisch ein Blindflug – sowohl für Steuerzahler als auch für Stromkund. Die einzig sinnvolle Zukunft besteht im schnellen Ausbau erneuerbarer Energien und intelligenter Speicher- und Flexibilitätslösungen. Politische Alleingänge zugunsten fossiler Brennstoffe führen uns nur tiefer in die Kosten– und Klimafalle.
Quellen
Hier sind die verwendeten Quellen inklusive der Links:
- Handelsblatt: „Energie: Gutachten sieht Back-up-Kraftwerke nicht mit EU-Recht vereinbar“
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-gutachten-sieht-back-up-kraftwerke-nicht-mit-eu-recht-vereinbar/100160344.html - DUH-Hintergrund: „Gas muss 100% erneuerbar werden!“
https://www.duh.de/informieren/energiewende/gasausstieg/ - Das DUH-Gutachten: „Memo Geplante Förderung von Gaskraftwerken“
https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Energie/Thema_Gas/Memo_Geplante_F%C3%B6rderung_von_Gaskraftwerken_KLG_final.pdf - Correctiv: „Klimafonds – Regierung will klimaschädliches Gas finanzieren“
https://correctiv.org/aktuelles/klimawandel/2025/06/19/klimafonds-regierung-will-gas-finanzieren/ - Energiezukunft: „Fossiles Gas aus dem Klimafonds finanzieren“
https://www.energiezukunft.eu/politik/fossiles-gas-aus-dem-klimafonds-finanzieren - Umweltbundesamt: Energiebedingte Emissionen
https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energiebedingte-emissionen - Energy-Charts (Fraunhofer ISE): Strompreis- und CO₂-Daten
https://www.energy-charts.info/charts/co2_emissions/chart.htm?l=de&c=DE - n-tv: „Umwelthilfe hält Reiches Pläne für rechtswidrig“
https://www.n-tv.de/politik/Umwelthilfe-haelt-Reiches-Plaene-fuer-rechtswidrig-article26081066.html - taz: „Messungen der Umwelthilfe: Klimakiller strömt aus dem …“
https://taz.de/Messungen-der-Umwelthilfe/!6093093/
Weitere Berichte und Pressemitteilungen der Deutschen Umwelthilfe, Fraunhofer ISE, und Umweltbundesamt wurden ebenfalls verwendet.



