Auch in Mietshäusern ist eine Fotovoltaik-Lösung umsetzbar, von der die Mieter profitieren. (Foto: Pixabay)
Balkonkraftwerk,  Energiewende

Fotovoltaik-Strategie der Bundesregierung schnell umsetzen fordert vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Fotovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Der vzbv begrüßt die breite Einbindung von Interessengruppen im Rahmen des Verfahrens und betont, dass ein massiver Ausbau der Fotovoltaik (PV) notwendig ist, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Im Rahmen einer EEG-Novelle wurden bereits im Jahr 2022 die PV-Ausbauziele deutlich erhöht und erste Maßnahmen zur Beschleunigung des Fotovoltaik-Ausbaus verabschiedet. Der vzbv fordert jedoch stärker die Teilhabe der Verbraucher:innen an der Energiewende in den Blick zu nehmen.

Fotovoltaik mit elf Handlungsfeldern

Der vorliegende Entwurf der Fotovoltaik-Strategie identifiziert elf Handlungsfelder, welche das BMWK für den beschleunigten Ausbau der PV in den Blick nehmen will. Der vzbv begrüßt einen Großteil der aufgeführten Maßnahmen. Besonders erfreulich ist, dass die PV-Strategie auch Maßnahmen für die Entbürokratisierung im Bereich Mieterstrom und Balkonkraftwerke (Steckersolar) beinhaltet. Diese beiden Formen der Fotovoltaiknutzung ermöglichen es Verbraucher:innen, die kein eigenes Haus bewohnen, an den Vorteilen der Energiewende beteiligt zu werden.

Zuletzt aktualisiert am Juli 24, 2023 um 5:52 pm . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

vzbv fordert von der Bundesregierung eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen für Fotovoltaik

Aus Sicht des vzbv gilt es nun, die aufgeführten Maßnahmen zeitnah innerhalb dieses Jahres umzusetzen, sodass die Regelungen spätestens im Jahr 2024 Wirkung entfalten können. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Mieterstrom und Balkonkraftwerke. Der vzbv fordert unter anderem das Messkonzept des virtuellen Summenzählers zeitnah einzuführen, alle Zählpunkte innerhalb der Kundenanlage vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu erfassen, das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einzuführen, die Freiwilligkeit für Mieter:innen, einen Mieterstromvertrag abzuschließen, beizubehalten, Energy Sharing in die PV-Strategie aufzunehmen und an einer Umsetzung zu arbeiten, die zur Prüfung stehenden Themen des Abschnittes „3.2 Photovoltaik auf dem Dach erleichtern“ ebenfalls zeitnah umzusetzen, zeitnah eine Verordnung zum Thema Garten-PV vorzulegen.

vzbv nennt Erleichterung des Ausbaus von Fotovoltaik richtig und wichtig

Der vzbv betont die Bedeutung der Erleichterung von PV-Dachanlagen, um den Ausbau der Fotovoltaik voranzutreiben. Hierbei begrüßt er insbesondere die geplanten Maßnahmen, die die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken in Zukunft deutlich vereinfachen sollen sowie die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Netzanschlussprozessen bei PV-Dachanlagen.

Der vzbv weist auch auf die Bedeutung von Mieterstrom hin. Mieterstrom ist eine der wenigen Möglichkeiten, Verbraucher:innen, die kein eigenes Haus bewohnen, an den Vorteilen der Energiewende zu beteiligen. Allerdings gibt es bisher noch viele bürokratische Hürden abzubauen.

Erleichterung für Balkonkraftwerke schnell umsetzen, auch für Mieter

Steckersolargeräte werden bei Verbraucher:innen immer beliebter, insbesondere für Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern, da sie einen einfachen Zugang zur eigenen Erzeugung von Solarstrom bieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Installation und Betrieb dieser Anlagen so einfach wie möglich gestaltet werden sollten. Derzeit müssen Steckersolargeräte sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister angemeldet werden, was viele Interessent:innen überfordert. Der vzbv schlägt vor, dass nur noch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig sein sollte, die speziell auf Steckersolargeräte ausgelegt ist.

Ein weiteres Hindernis für die Nutzung von Steckersolargeräten ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder des Vermietenden. Der vzbv befürwortet den Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB aufzunehmen, und fordert, dass die Erzeugung von Solarenergie im Allgemeinen als privilegierte Maßnahme betrachtet werden sollte.

Der vzbv begrüßt auch den Vorschlag des VDE, dass bereits vorhandene Zähler bis zum Einbau eines Zweirichtungszählers durch den Messstellenbetreiber nicht ausgetauscht werden müssen, um eine beschleunigte Inbetriebnahme dieser Geräte zu ermöglichen.

Um den Betrieb von Steckersolargeräten zu vereinfachen, bedarf es Änderungen in Normen. Der vzbv fordert, dass der Schukostecker als normenkonform gelten sollte und die Norm für alle Erzeugungsanlagen mit 800 Watt Wechselstromleistung statt 600 Watt gelten sollte.

Ein weiteres rechtliches Problem ist die Anlagenzusammenfassung nach § 9 Absatz 3 EEG. Der vzbv fordert, dass Steckersolargeräte von unterschiedlichen Anlagenbetreiber:innen bei der Anlagenzusammenfassung nicht beachtet werden sollten. Der vzbv fordert, dass diese Maßnahmen zur Entbürokratisierung von Steckersolar zeitnah innerhalb dieses Jahres umgesetzt werden sollten, damit die Regelungen im Jahr 2024 Wirkung entfalten können.

vzbv fordert auch die Stärkung des Energy Sharing

Die Bundesregierung plant, die Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie zu verbessern und die Bürokratie und Hemmnisse für Bürgerenergie abzubauen. Außerdem soll das Bürgerenergieförderprogramm auf Photovoltaikanlagen ausgedehnt werden. Allerdings wird das im Koalitionsvertrag festgelegte Energy Sharing in der PV-Strategie nicht erwähnt. Das EU-Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (RED II) sieht vor, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften Energie produzieren, selbst verbrauchen, speichern und verkaufen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher, Energy Sharing in die PV-Strategie aufzunehmen und zu implementieren.

Regelungen für Fotovoltaik im Garten präzisieren

Verbraucherschützer fordern Verordnung für Garten-PV-Anlagen im Zuge der letzten EEG-Novelle hat die Bundesregierung eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen im Garten eingeführt, sofern das eigene Hausdach für eine Solar-Installation nicht geeignet ist. Allerdings wurden die genauen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bisher nicht in einer Verordnung festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher eine zeitnahe Vorlage einer entsprechenden Verordnung.

Zusammenfassung:

Der vzbv begrüßt unter anderem:

  • die Vorschläge zur Erleichterung von PV-Dachanlagen,
  • die geplanten Maßnahmen, die die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken in Zukunft deutlich vereinfachen sollen,
  • die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Netzanschlussprozessen bei PV-Dachanlagen.

Der vzbv fordert unter anderem

  • das Messkonzept des virtuellen Summenzählers zeitnah einzuführen,
  • alle Zählpunkte innerhalb der Kundenanlage vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zu erfassen,
  • das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung einzuführen,
  • die Freiwilligkeit für Mieter:innen, einen Mieterstromvertrag abzuschließen, beizube- halten,
  • Energy Sharing in die PV-Strategie aufzunehmen und an einer Umsetzung zu arbei- ten,
  • die zur Prüfung stehenden Themen des Abschnittes „3.2 Photovoltaik auf dem Dach erleichtern“ ebenfalls zeitnah umzusetzen,
  • zeitnah eine Verordnung zum Thema Garten-PV vorzulegen.

Hintergrund zum vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für die Rechte und Interessen der Verbraucher in Deutschland einsetzt. Der Verband besteht aus 16 Landesverbänden und vertritt damit die Interessen von mehr als 60 Millionen Verbrauchern.

Die Hauptaufgabe des vzbv besteht darin, Verbraucherinteressen gegenüber Unternehmen und Politikern zu vertreten. Dazu setzt sich der Verband für faire Verträge und Bedingungen ein und klärt Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten auf.

Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem der vzbv aktiv ist, ist der Verbraucherschutz im digitalen Bereich. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Internets und der zunehmenden Nutzung von Online-Diensten und sozialen Netzwerken setzt sich der Verband dafür ein, dass die Verbraucher im digitalen Raum ebenso geschützt sind wie im analogen Raum.

Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Datenmissbrauch und der Schutz vor betrügerischen Online-Shops. Der vzbv informiert Verbraucher auch darüber, wie sie ihre Daten im Internet schützen und welche Rechte sie haben, wenn ihre Daten unrechtmäßig verwendet werden.

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Zuletzt aktualisiert am Juli 25, 2023 um 9:28 am . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ein weiteres Anliegen des vzbv ist es, Verbraucher über nachhaltiges Konsumverhalten aufzuklären und sie dabei zu unterstützen, umweltbewusst und ressourcenschonend zu handeln. Der Verband informiert über Produkte und Dienstleistungen, die umweltfreundlich und nachhaltig hergestellt werden, und gibt Tipps zur Müllvermeidung und zum Energiesparen.

Neben seiner Arbeit im Bereich Verbraucherschutz ist der vzbv auch politisch aktiv. Der Verband setzt sich für eine Verbraucherpolitik ein, die sich an den Bedürfnissen und Interessen der Verbraucher orientiert. Dabei arbeitet der vzbv eng mit Politikern und anderen Organisationen zusammen, um Verbraucherbelange in politische Entscheidungen einfließen zu lassen.

Insgesamt leistet der Verbraucherzentrale Bundesverband einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland. Durch seine Arbeit trägt der Verband dazu bei, dass Verbraucher fair behandelt werden und ihre Interessen gegenüber Unternehmen und Politikern vertreten werden.

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