Ein Richter-Hammer. Symboldbild: Pixabay)
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Aldi wegen irreführender Werbung für Balkonkraftwerk verklagt

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Handelskonzern Aldi wegen einer Werbung für ein Balkonkraftwerk verklagt. Diese Werbung für ein Balkonkraftwerk, dass der Konzern über seinen Online-Shop vermarktet und dort bewirbt, sei irreführend und stelle eine Verbrauchertäuschuing dar, so der Vorwurf der Verbraucherzentrale Sachsen. Worum es dabei konkret geht, das erfährst Du hier.

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Solarstrom von der eigenen Terrasse oder dem Balkon zu gewinnen wird immer populärer. Balkonkraftwerke boomen und dieser Boom verspricht Umsatz. Auch die diversen Supermärkte, Baumärkte und andere Händler haben das erkannt und genau deshalb Balkonkraftwerke in ihr Sortiment aufgenommen. Alle wollen ein Stück von diesem Umsatzkuchen abhaben. Auch Discountern Aldi bietet Balkonkraftwerke an. Doch jüngst geriet Aldi in die Schlagzeilen, weil der Konzern wegen irreführender Werbung für eines seiner Balkonkraftwerke von der Verbraucherzentrale Sachsen verklagt wurde.

Die Verbraucherzentrale Sachsen wirft Aldi E-Commerce, dem Betreiber des Aldi Onlineshops, vor, in seiner Werbung für das Produkt „600 W `Plug & Play´ Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp“ mit einer „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“ irreführende Angaben gemacht zu haben. Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen, betont, dass dies gegen geltendes Recht verstoße und Verbraucher in die Irre führe.

Die umstrittene Werbung bei Aldi. (Screenshot)
Die umstrittene Werbung bei Aldi. (Screenshot)

Irreführende Angabe der Leistung des Wechselrichters

Die Kernfrage hierbei ist, dass die beworbene Leistung von 600 W tatsächlich nur die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters ist. Die beiden zum Paket gehörenden Solarmodule haben einzeln eine Leistung von 175 WattPeak und erreichen damit zusammen lediglich eine maximale Leistung von 350 WattPeak. Dies bedeutet laut der Verbraucherzentrale Sachsen, dass Aldi in seiner Werbung eine Gesamtleistung beworben hat, die von dem tatsächlichen Leistungsvermögen des Balkonkraftwerks so wie es geliefert wird weit entfernt ist. Damit, so die Verbraucherzentrale Sachsen, täusche Aldi die Verbraucher.

Sprich, ein Käufer glaubt, ein Balkonkraftwerk zu ewerben, dass die (derzeit) zulässigen 600 Watt liefert. Tatsächlich schafft das gelieferten Gesamtpaket genau das aber nicht, weil die beiden Solarmodule deutlich zu schwach sind, um dem Wechselrichter die 600 Watt zu liefern, die er dann an das Hausnetz abgeben kann. Das wäre in etwa so, als würde ein Autoherstelle werben, dass das Getriebe eines Autos 500 PS verkraftet, aber das Auto ist nur mit einem 100 PS-Motor ausgestattet.

Aldi behauptet, sein Balkonkraftwerk korrekt beworben zu haben

Aldi E-Commerce verteidigt sich, indem das Unternehmen behauptet, dass die Angaben zur Ausgangsspitzenleistung sich nur auf den Wechselrichter beziehen und die angesprochenen „Verkehrskreise“ diese Angaben nachvollziehen und unterscheiden können. Die Verbraucherzentrale Sachsen hingegen argumentiert, dass Verbraucher auf vollständige, eindeutige und vor allem korrekte Angaben angewiesen sind und Anspruch haben.

Hintergrundwissen: Balkonkkraftwerke sind besonders für Mieterinnen und Mieter oder auch Wohnungseigentümer aber auch Hausbesitzer, die keine große PV-Anlage aufbauen wollen oder können, eine attraktive Option, um ihren eigenen Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen und damit unabhängiger von Stromlieferanten und fossilen Energieträgern zu werden. Diese Stecker-Solar-Geräte sind ausgesprchen einfach auch durch Laien zu installieren und kosten in der Anschaffung etwa 500 bis 1.000 Euro. Seit Juni 2023 unterstützt der Freistaat Sachsen den Kauf solcher Anlagen mit einem Festbetragszuschuss von 300 Euro. Ein Balkonkraftwerk kann bereits einen guten Teil des Strombedarfs – der Grundlast – für den Betrieb von Geräten wie Kühlschränken, Internet-Roztern und ähnlichem decken.

Die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Aldi zeigt die Bedeutung korrekter und transparenter Werbung mit korrekten Angaben der Leistungsdaten eines Balkonkraftwerkes in der aufstrebenden Branche der Stecker-Solargeräte. Verbraucher sollten in der Lage sein, fundierte Entscheidungen zu treffen, wenn es um die Investition in umweltfreundliche Energieerzeugung geht. Dazu brauchen sie korrekte ein eindeutige Angaben auch bei den Leistungsdaten eines Balkonkraftwerkes. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die Werbestrategien von Unternehmen in der Solartechnikbranche haben wird.

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Was bedeutet eigentlich „WattPeak“? Wikipedia: Watt Peak (englisch peak „Spitze“) ist eine im Bereich Photovoltaik gebräuchliche, aber nicht normgerechte Bezeichnung für die elektrische Leistung (Einheit: Watt) von Solarzellen. Gebräuchlich sind auch Vielfache wie Kilowatt peakMegawatt peak und Gigawatt peak. Als Abkürzungen werden WpkWpMWp oder GWp verwendet. Die Einheit dient dazu, unterschiedliche Solarzellen und Fotovoltaikmodule unter genormten Testbedingungen vergleichen zu können.