Produktion von Wärmepumpen in den ersten drei Quartalen 2022 um 49 % gegenüber Vorjahreszeitraum gestiegen. (Foto: pixabay)
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Bremsklotz für Energiewende? Stromdrosselung für Elektroautos und Wärmepumpen

Elektromobilität und erneuerbare Energien sind derzeit in aller Munde, aber es gibt auch Herausforderungen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat kürzlich eine Regelung zur Steuerung des Stromverbrauchs von Elektroautos und Wärmepumpen in Deutschland vorgeschlagen. Diese Regelung könnte sich aber auch als Bremse für die Energiewende erweisen. In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Hintergründe, Auswirkungen und Kritikpunkte dieser Regelung ein.

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Die Herausforderung für die Energiewende

Die wachsende Zahl von Elektroautos und Wärmepumpen in Deutschland führt zu einem steigenden Stromverbrauch, der die Netze überlasten könnte. Die BNetzA reagiert auf diese Herausforderung, indem sie den Netzbetreibern erlaubt, den Stromverbrauch dieser Geräte zu reduzieren, wenn eine akute Gefährdung oder Überlastung des Netzes droht. Eine vollständige Abschaltung ist jedoch nicht vorgesehen. Mit anderen Worten: Die Netzbetreiber sollen die Leistungsaufnahme einer Wärmepumpe oder die Ladeleistung eines Elektroautos in Privathaushalten ferngesteuert regeln und drosseln dürfen.

Die geplante Regelung im Detail

Nach dem aktuellen Entwurf der BNetzA sollen die Netzbetreiber den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Elektroautos und Wärmepumpen um bis zu 50 Prozent reduzieren dürfen. Damit wäre immer noch eine Leistung von mindestens 4,2 Kilowatt gewährleistet, die für den Betrieb von Wärmepumpen und das langsame Laden von Elektroautos ausreicht. Diese „netzorientierte Steuerung“ soll eingeführt werden, damit der Ausbau von Wärmepumpen nicht wegen Netzengpässen gebremst oder bestehende Wärmepumpen gar zeitweise „pauschal“ abgeschaltet werden müssen.

Stattdessen soll die neue Regelung sicherstellen, dass Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen im schlimmsten Fall nur „gedrosselt“ werden müssen. Diese Drosselung soll dann auch nur für Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen gelten, nicht aber für andere Verbraucher wie Waschmaschine, Kühlschrank & Co. im Haus.

Unklar ist, wie eventuell vorhandene Photovoltaikanlagen in diese Regelung eingebunden werden sollen. Werden Haushalte mit PV dann auch ferngesteuert gedrosselt, wenn „zu viel“ Strom vom Dach kommt und nicht selbst genutzt, sondern ins Netz eingespeist wird? Denn auch „zu viel Eigenerzeugung“ kann zu Netzengpässen führen. Bei PV-Anlagen ab einer bestimmten Größe ist genau das bereits der Fall bzw. kann der Fall sein. Die „Wirkleistungsbegrenzung“, also die 70%-Regelung, wurde zwar abgeschafft, aber das gilt nur für Anlagen bis 25 Kilowatt Peak. Wer größere Anlagen betreibt, muss mit einer möglichen Drosselung rechnen.

Anreizsystem für Stromkunden

Die BNetzA plant außerdem ein Anreizsystem für Stromkunden. Verbraucher, die ihr Elektroauto zu nachfrageschwachen Zeiten laden, könnten dadurch Geld sparen. Das soll dazu beitragen, dass die Netze nicht überlastet werden. Mit diesem Anreizsystem sollen Kunden bis zu 190 Euro pro Jahr sparen können. Dies soll auch durch verschiedene Zeitzonen mit entsprechenden Preisen erreicht werden.

Mögliche Folgen dieser Entscheidung für die Energiewende

Die vorgeschlagene Regelung könnte auch Auswirkungen auf die Energiewende haben. Erstens könnte sie zu einer Verzögerung des Anschlusses neuer Elektroautos und Wärmepumpen führen, da die Netzbetreiber die Drosselung in Zeiten der Netzüberlastung anwenden könnten. Zweitens könnten Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Mobilität und Wärmewende eingeschränkt werden, wenn die Stromversorgung ihrer Elektroautos und Wärmepumpen gedrosselt wird. Drittens könnte das Anreizsystem zur Entlastung der Netze beitragen.

Kritik an der Regelung

Einige Kritiker befürchten, dass diese Regelung die Elektromobilität und die Wärmewende und damit die Energiewende insgesamt bremsen oder behindern könnte. Sie argumentieren, dass Investitionen in die Infrastruktur notwendig sind, um die Netze für den steigenden Stromverbrauch durch Elektroautos und Wärmepumpen zu rüsten.

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Fazit

Die Regelung der Bundesnetzagentur ist zweifellos ein erster Schritt, um dem steigenden Stromverbrauch durch Elektroautos und Wärmepumpen zu begegnen. Sie kann dazu beitragen, Netzüberlastungen zu vermeiden und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Die logische Konsequenz muss aber sein, die Netzkapazitäten auszubauen und für diese Entwicklung fit zu machen. Dennoch gibt es berechtigte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Elektromobilität und die Wärmewende.

Es wird spannend sein zu beobachten, wie diese Regelung in der Praxis umgesetzt wird und ob sie mit den Zielen der Energiewende vereinbar ist. Wir sollten uns bewusst sein, dass die Zukunft der Energieversorgung und der Elektromobilität eine komplexe Aufgabe ist, die sorgfältige Planung und innovative Lösungen erfordert.

Kommentar

Andreas Lerg
Andreas Lerg

Fassen wir zusammen: Die Bundesnetzagentur will also Netzbetreibern erlauben, meine private Wärmepumpe oder die Wallbox meines Elektroautos ferngesteuert zu drosseln, wenn das Netz überlastet ist, also mehr Strom nachgefragt wird, als geliefert werden kann.

Abgesehen davon, dass dies bereits heute über Rundsteuerempfänger möglich und erlaubt ist, treibt mich zunächst die Frage um: Wie kann das diskriminierungsfrei geschehen? Das heißt, muss ich die Drosselung hinnehmen, während andere Haushalte oder z.B. ein gewerblicher Verbraucher nicht gedrosselt werden? Gerade im letztgenannten Verhältnis privater versus gewerblicher Verbraucher kann man sicher sein, dass dann der private Stromkunde der Dumme und der gewerbliche Kunde der „Vorrangkunde“ ist.

Netzüberlastung hat aber zwei Seiten! Die eine Seite ist die Drosselung von Verbrauchern, wenn zu wenig Strom vorhanden ist. Die andere Seite ist die Drosselung der Produktion, wenn zu viel Strom im Netz ist. Bisher dürfen Anlagen bis 25 Kilowatt Peak ungedrosselt betrieben werden.

Doch was passiert, wenn der PV-Boom anhält und die Menge des privat erzeugten PV-Stroms weiter steigt? Kommt dann ein Nachfolger der 70-Prozent-Regel oder die Forderung nach Fernsteuerbarkeit von Anlagen bis 25 Kilowattpeak? Schaltet der Netzbetreiber in Zukunft meine PV-Anlage ab, wenn zu viel Strom im Netz ist? Private PV-Anlagen ab 25 Kilowattpeak müssen auf Verlangen des Netzbetreibers mit einer entsprechenden „Fernsteuerung“ ausgerüstet werden.

Wenn das alles zur Regel wird, dürfte das ein massives Hemmnis für die Energiewende werden. Wer baut sich eine Wärmepumpe für 25.000, 30.000 oder 40.000 Euro ins Haus, wenn der Netzbetreiber sie aus der Ferne drosseln und abschalten kann? Wer kauft sich ein Elektroauto, wenn es nur zu bestimmten Zeiten per Schnellladung aufgeladen werden darf?

Wer packt sich eine Solaranlage  für 20.000, 30.000 oder deutlich mehr Euro aufs Dach, wenn der Netzbetreiber sie eines Tages bei „Überangebot“ ferngesteuert abschalten kann? Und: Wer schaut den Netzbetreibern auf die Finger, dass nicht die Überproduktion, sondern heimlich die Einspeisevergütung gedrosselt wird?

Es ist wieder einmal das gleiche Muster und Dilemma. Die Unfähigkeit (Politik) und der Unwille (Industrie), das Land und seine Infrastruktur schnell und effizient an die neuen Zeiten anzupassen, wird auf dem Rücken der Bürger und Verbraucher ausgetragen. Die Notwendigkeit einer Energiewende war im Prinzip bereits in den 1970er Jahren mit den Erkenntnissen und Forderungen des Club of Rome und dessen Publikation „Die Grenzen des Wachstums“ und deren aktueller Neuauflage „Die Grenzen des Wachstums – Das 30-Jahre-Update„“ erkennbar.

Man hätte schon vor Jahrzehnten beginnen können und müssen, den Umstieg auf erneuerbare Energien im großen Stil zu forcieren. Stattdessen haben die klassischen Energiekonzerne, die fossile und nukleare Stromerzeugung und ihre Lobbyisten die Politik in zu vielen Ländern vor sich hergetrieben. Jetzt muss alles mit Druck und Eile angegangen werden, wenn das 1,5-Grad-Ziel noch erreicht werden soll. Und es sind die Bürgerinnen und Bürger, die hier mit PV-Anlagen, ob groß oder Balkonkraftwerk, innovativ und veränderungswillig die Energiewende vorantreiben. Und genau die sollen mit dieser Regelung wieder die Dummen sein und die Zeche zahlen.