Einspeisevergütung 2024 – Degression kommt zurück
Einst war die sehr hohe Einspeisevergütung für viele Hausbesitzer die Motivation zum Bau ein er Photovoltaikanlage. Die Einspeisevergütung war ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiepolitik und bot finanzielle Anreize für Besitzer von Photovoltaikanlagen. Doch diese Vergütung sank durch eine Degerssion immer weiter ab, bis sie auf etwas mehr auf 6 Cent pro Kilowattstunde gesunken war. Dann hat de Bundesregierung 2022 die Degression ausgesetzt und die Einspeisevergütung ein winziges bisschen auf etwas über 8 Cent angeboben. Aber wie geht es ab dem Jahr 2024 weiter? Es stehen wichtige Änderungen an, die sowohl für bestehende als auch für potenzielle Solaranlagenbesitzer von Bedeutung sind.
Aktuelle Situation und bevorstehende Änderungen
Bis Januar 2024 gelten für Photovoltaikanlagen in Deutschland folgende Vergütungssätze: bis zu 8,2 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp, 7,1 Cent/kWh für Anlagen ab 10 und bis 40 kWp und 5,8 Cent/kWh für Anlagen ab 40 und bis 100 kWp. Ab dem 1. Februar 2024 wird (wieder) eine halbjährliche Degression der Vergütungssätze um ein Prozent eingeführt. Sprichmwer im Januar 2024 eine 10 kWp-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt noch die 8,2 Cent pro Kilowattstunde für eine Dauer von 20 Jahren. Wer die gleiche Anlage ab Februar 2024 in Betrieb nimmt, bekommt dann nur noch 8,1 Cent. Ab Juli gibt es dann nnur noch 8 Cent. Aber wenn wir erhhrlich sind, sist auch die Vergütung von 8,2 Cent eher nur ein symbolischer Betrag, wenn man bedenkt, was die Kilowattstunde Strom aus dem Netz im Einkauf kostet. Genau deshalb werden PV-Anlagen heute auch mit Sprichern auf den Eigenverbrauch optimiert.
Hintergrund und Ziel der Änderungen der Einspeisevergütung
Die Degression der Einspeisevergütung stellt einen zentralen Mechanismus dar, um die finanzielle Belastung, die durch die Förderung erneuerbarer Energien entsteht, kontrollierbar zu machen. Als ein bewährtes Instrument der deutschen Energiepolitik wurde sie ursprünglich durch das Stromeinspeisungsgesetz von 1990 ins Leben gerufen und später im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 fortgeführt. Ihre Aufgabe war es, Anreize für die Investition in Solarenergie und andere erneuerbare Ressourcen zu schaffen, indem eine garantierte und vor allem sehr hohe Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Quellen festgelegt wurde. So hab es im Jahr 2000 noch über 50 Cent pro Kilowattstunde. Wer damals eine PV-Anlage in Betrieb nahm, bekam diesen Betrag festgeschrieben auf 20 Jahre, also bis 2020.
Diese Vergütung wurde über die Jahre hinweg regelmäßig reduziert, was als Degression bezeichnet wird. Diese schrittweise Verringerung reflektiert nicht nur die sinkenden Kosten der Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien, sondern soll auch zu einer effizienteren und marktorientierten Entwicklung der Branche beitragen. Durch die Degression werden Produzenten erneuerbarer Energien motiviert, kontinuierlich in technologische Innovationen und Kostensenkungen zu investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben, während gleichzeitig die Subventionslast für die Allgemeinheit begrenzt wird. Aber gleichzeitig wurden PV-Anlagen, die auf Einspeisung und maximalen Ertrag aus der Vergütung ausgelegt waren, immer unattraktiver. Irgenwann kam der Wandel zu PV-Anlagen, bei denen der Eigenverbrauch im Mittelpunkt steht.
Auswirkungen der Degression der Einspeisevergütung für bestehende und neue Anlagen
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die vor dem Stichtag des 1. Februars 2024 in Betrieb genommen wurden, garantiert die Regelung, dass die Eigentümer für einen festgelegten Zeitraum von 20 Jahren ab dem Datum der Inbetriebnahme noch den aktuell geltenden Betrag der festgelegte Einspeisevergütung erhalten. Und zwar für 20 Jahre. Nachdem diese 20 Jahre vergangen sind und somit die garantierte Einspeisevergütung endet, können die Anlagenbetreiber den produzierten Strom weiterhin in das Netz einspeisen, müssen dann jedoch die Einnahmen auf Basis der aktuellen Marktpreise für Strom akzeptieren, die in der Regel schwanken und im Vergleich zur ursprünglichen Einspeisevergütung niedriger ausfallen können. Diese Umstellung auf Marktpreise erfordert eventuell eine Anpassung der Geschäftsmodelle der Anlagenbetreiber, um weiterhin wirtschaftlich zu bleiben.
Wer nach dem 1. Februar eine Anage in Betrieb nimmt, fällt in die erste Degressionsstufe, der dann alle halbe Jahr eine weitere folgt. Für neue Anlagen bekommt man den bei Inbetriebnahme geltenden Vergütungbetrag dann immer auf 20 Jahre festgeschrieben. Sprich im laufe der Zeit lohnt sich das Einspeisen noch weniger, als jetzt schon. Schon jetzt gilt: PV-Anlagen lohnen sich eigentlich nur noch über den Strom den man spart, also nicht aus dem öffentlichen Netz einkaufen muss. Das Einspeisen darf man getrost als Tropfen auf den heißen Stein betrachten. Da ist es deutlich sinnvoller, eine auf Eigenverbrauch optimerte PV-Anlage mit einem dynamischen Stromtarif wie dem von Tibber zu kombinieren.
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Steuerliche Vorteile bleiben
Mit dem jahreswechsel 2022/2023 wurde die Einkommenssteuer auf Erlöse aus der Einspeisevergütung PV-Strom ausgesetzt. Und bislang soll es dabei auch vorerst bleiben. Durch die wieder einsetzende Degression und damit die Reduzierung der Vergütungssätze bleibt Photovoltaikanlagen eine gute Investition. Zum einen werden die einzelen Komponenten immer billiger. Module der 400+ Watt-Klasse sind bereits für deutlich unter 100 Euro zu bekommen. Auch die anderen Komponenten werden günstiger. Auch bei der bislang teuersten Komponente, den batteriespeichern, sind die Preise in Bewegung geraten und zwar in die richtige Richtung. Daher sind PV-Anöagen heute vor allem im Hinblick auf den Eigenverbrauch und das Sparen von Strombezugskosten sehr attraktiv.
Empfehlungen für Solaranlagenbesitzer
Für umweltbewusste Verbraucher, die eine Investition in erneuerbare Energien in Erwägung ziehen, bietet die Installation einer Solaranlage vor Februar 2024 theoretisch einen finanziellen Vorteil. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten noch die aktuell höheren Einspeisevergütungen für den Strom, der durch Photovoltaikanlagen erzeugt und ins öffentliche Netz eingespeist wird. Allerdings ist der Unterschied zwischen 8,2 Cent im Januar und 8,1 Cent ab Februar eher mariginal. Deshalb lohnt es sich jetzt nicht, bei der Beschaffung einer PV-Anlage zu hetzen und sich das erst beste Angtebot „aufs Dach schwätzen“ zu lassen. Lieber in Ruhe siuchen, vergleichen und dann entscheiden. Denn wie gesagt, das meiste Potential bieten PV-Anlagen heute sowieso nicht über die Eispeisevergütung, sondern über den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms.
Schlussfolgerung in Sachen Einspeisevergütung – Aufregung lohnt sich nicht
Eigentlich lohnt es sich kaum, sich über die Wiedereinführung der ausgesetzten Degression großartig aufzuregen. Photovoltaik-Anlagen sind von den Materielkosten her aktuell so günstig wie noch nie. Und die immer noch ausgesetzte Mehrwertsteuer auch auf Montage und Dienstleistungen machen das Ganze ebenfalls attraktiv. Daher lohnt es sich, eine PV-Anlage zu planen, die auf Eigenverbrauch und einen hohen Autarkiegrad optimiert ist und die Einspeisevergütung schlichtweg zu vernachlässigen. Man nimmt, was man bekommt, aber die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Stromkosten sparen beim Bezug.