Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme – Gesetzentwurf steht
Du hast es satt, bürokratische Hürden zu überwinden, wenn du in oder eher an deiner Wohnung ein Balkonkraftwerk installieren möchtest? Gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es dir einfacher machen wird, ein Balkonkraftwerk zu nutzen. Ziel ist es, die Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme festzuschreiben. Darüber hinaus sollen virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen in Zukunft reibungsloser ablaufen. Diese Entscheidung geht auf den Bundesjustizminister Marco Buschmann zurück, der eine Modernisierung des Rechts anstrebt und dabei auf mehr Flexibilität und Freiheit setzt.
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Balkonkraftwerke in Katalog der privilegierten Maßnahmen aufnehmen
Du möchtest deinen Beitrag zur Energiewende leisten, indem du ein Balkonkraftwerk auf deinem Balkon installierst? Bald wird es dir leichter fallen, dies umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die rechtlichen Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht zu senken. Diese Geräte werden in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen, also der „privilegierten Maßnahmnen“ aufgenommen. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer und Mieter künftig einen Anspruch darauf haben, dass die Installation von Vermietern oder Eigentümerversammlungen gestattet wird. Bei der Wahl des Installationsortes haben die anderen Wohnungseigentümer aber zumindest noch ein Mitspracherecht.
Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen – Mehr Flexibilität für Eigentümer
Du bist Eigentümer einer Wohnung und möchtest an einer Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen? In Zukunft wird dies einfacher sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wohnungseigentümer mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass Versammlungen ausschließlich online stattfinden oder auch teilweise online stattfinden können. Diese Mehrheitsbeschlusskompetenz für virtuelle Versammlungen kann für bis zu drei Jahre gelten und muss in Bezug auf Teilnahme und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sein.
Erleichterungen bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
Du interessierst dich für erneuerbare Energien und möchtest Anlagen zur Erzeugung von Windkraft, Photovoltaik oder Wasserstoff in deiner Nähe sehen? Die geplante Gesetzesänderung hat auch hier Auswirkungen. Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien sollen erleichtert werden. Bisher waren sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich nicht übertragbar, was Probleme bei einem Wechsel des Anlagenbetreibers verursachte. Die geplante Neuerung soll diese Probleme in Zukunft beseitigen und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern.
Die Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts ist ein Schritt in Richtung mehr Flexibilität und Freiheit für Wohnungseigentümer und Mieter. Die Bundesregierung setzt damit ein weiteres Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Vereinfachung von bürokratischen Prozessen im Immobilienbereich. Du kannst den vollständigen Regierungsentwurf hier einsehen und weitere Informationen in den Fragen und Antworten (FAQ) hier finden.
Hintergrundwissen zu privilegierten Maßnahmnen
„Privilegierte Maßnahmen“ sind rechtliche Regelungen oder Bestimmungen, die bestimmten Handlungen oder Vorhaben in einem bestimmten Kontext besondere Rechte oder Vorteile gewähren. Diese Regelungen sollen dazu dienen, bestimmte Aktivitäten oder Projekte zu erleichtern oder zu fördern, indem sie die üblichen rechtlichen Hindernisse oder Restriktionen reduzieren oder aufheben.
In Bezug auf den obigen Text, der von „privilegierten baulichen Veränderungen“ sprach, bedeutet dies, dass das Gesetz hier bestimmte bauliche Veränderungen oder Maßnahmen als „privilegiert“ einstuft. Dies hat zur Folge, dass Eigentümer oder Mieter das Recht erhalten, diese Maßnahmen einfacher durchzuführen, ohne dass sie auf Zustimmung oder Genehmigung durch andere Parteien oder Behörden angewiesen sind.
In diesem speziellen Fall bezieht sich die Bezeichnung „privilegierte bauliche Veränderungen“ auf die Installation von Balkonkraftwerken (oder Steckersolargeräten) in Wohnungen. Diese Maßnahme wird als privilegiert angesehen, da sie einen Beitrag zur Energiewende leisten kann, indem sie erneuerbare Energieerzeugung in Wohngebäuden ermöglicht. Durch die Einstufung als privilegierte Maßnahme wird den Wohnungseigentümern oder Mietern das Recht eingeräumt, solche Veränderungen mit weniger bürokratischem Aufwand und weniger Einschränkungen durchzuführen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Definitionen und Anwendungen privilegierter Maßnahmen von Land zu Land und von Rechtsordnung zu Rechtsordnung variieren können. In diesem Zusammenhang handelt es sich jedoch um eine rechtliche Strategie, die dazu dient, bestimmte Aktivitäten oder Projekte zu fördern und die Entwicklung in bestimmten Bereichen zu erleichtern, indem sie rechtliche Barrieren verringert oder beseitigt.