Balkonkraftwerke und PV-Anlagen von der Steuer absetzen
Kann man Balkonkraftwerke und PV-Anlagen von der Steuer absetzen, also Steuern durch die Investition sparen? Ja, aber im Prinzip muss man das garnicht mehr direkt, denn es gelten seit Januar 2023 einige steuerliche Vereinfachungen von denen Betreiber von Balkonkraftwerken und Fotovoltaik-Anlagen profitieren. Davon profitieren allerdings nur private Investoren, denn Gewerbetreibende können sich die Mehrwertsteuer schon immer über den Vorsteuerabzug zurück holen, vorausgesetzt, die PV-Anlage wird auf einem gewerbliche genutzten Gebäude installiert. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in der Tat erfreuliche Neuigkeiten für Besitzer von große Fotovoltaik-Anlagen und Balkonsolaranlagen in Deutschland.
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Die Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke und auch große Fotovoltaik-Anlagen wurde ausgesetzt und beträgt damit nun 0 %. Diese Änderung wurde durch die Annahme des EnSiG 3.0 (Energiesammelgesetz 3.0) durch den Deutschen Bundesrat am 7. Oktober 2022 und die anschließende Zustimmung des Kabinetts am 14. Oktober 2022 eingeführt. Die endgültige Genehmigung durch den Bundesrat für das jährliche Steuergesetz erfolgte im Dezember 2022.
Wofür gilt diese Mehrwehrtsteuerbefreiung?
Diese steuerliche Befreiung gilt für alle Komponenten von Balkonkraftwerken und Fotovoltaikanlagen, einschließlich Module, Wechselrichter, Speicher, Kabel und Lieferungen nach dem 31. Dezember 2022. Sie gilt für private Investoren und erstreckt sich auf Wohn-PV-Anlagen fast jeglicher Größe und senkt die Kosten spürbar. Ein Beispiel zeigt, dass die Kosten für ein 600-Watt-Balkonkraftwerk von ursprünglich 900 Euro auf rund 750 Euro gesunken sind, was eine Ersparnis von 150 Euro bedeutet. Seit dem 1. Januar 2023 bieten alle Anbieter von Solarsystemen in Deutschland dementsprechend 0 % Mehrwertsteuer für private Kunden an, beziehungsweise dürfen keine Mehrwertsteuer mehr berechnen. Mobile PV-Anlagen, die beispielsweise auf dem Wohnmobil zum Einsatz kommen, profitieren nicht von der Regelung, hier ist die Mehrwertsteuer ganz normal fällig.
Achtung: Für die reine Handwerkerleistung im Bereich der Reparatur einer PV-Anlage bleibt es bei 19 % Umsatzsteuer. Nötige Ersatzteile profitieren von dem Mehrwertsteuer-Privileg, aber wenn nur eine Handwerkerleistung erbracht wird, muss der Dienstleister die Mehrwertsteuer berechnen.
Keine Mehrwertsteuerbefreiung bei PV-Miete
Es gibt ja Firmen wie Nepal, die mit teilweise massivem bis aggressivem Marketing ihre PV-Anlagen als Mietlösung feil bieten. Aber für das Mieten einer PV-Anlage gilt das Mehrwertsteuer-Privileg nicht. Wer also bei Enpal oder einem vergleichbaren Anbieter seine PV-Anlage mietet, muss auf die Mieter die 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen.
Einkommenssteuerberfreiung für Erlöse aus Einspeisung
Im Jahr 2023 ist außerdem auch die Einkommenssteuerbefreiung für Fotovoltaikanlagen eingeführt worden. Diese gilt rückwirkend ab Januar 2022. Aufgrund von Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind kleine PV-Anlagen bis 30 KilowattPeak (kWp) Leistung und damit auch Balkonkraftwerke von der Einkommenssteuer befreit. Von der Einkommenssteuer befreit bedeutet in diesem Fall konkret, dass die erzielte Erlöse aus der Vergütung für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz nicht mehr zu versteuern sind.
Auch die sogenannte „70-Prozent-Regel“ für PV-Anlagen bis 30 kWp, die die Einspeisung ins Netz begrenzte, wurde ab dem 1. Januar 2023 mit der Gesetzesnovelle aufgehoben. Ab dem 1. Januar errichtete PV-Anlagen erhalten zudem etwas höhere Einspeisetarife, wobei eine teilweise Einspeisung 8,2 Cent pro Kilowattstunde und die volle Einspeisung (keinerlei Eigenverbrauch) 12 Cent pro Kilowattstunde erzielen können.
Hinweis zur Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke
Es ist jedoch zu beachten, dass die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke sich defininitv nicht rechnet, da hier die Erträge extrem niedrig wären, so dass der Eigenverbrauch mehr Vorteile bietet. Dies bedeutet, dass der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms direkt vor Ort sinnvoller ist als die Einspeisung ins Netz.
Zusammenfassend bietet die steuerliche Bevorteilung von Balkonkraftwerken und großen Fotovoltaikanlagen in Deutschland ab 2023 erhebliche finanzielle Vorteile für private Anlagenbetreiber. Die Einführung der 0%igen Mehrwertsteuer für die erforderlichen Komponenten sowie die Einkommenssteuerbefreiung tragen dazu bei, die Kosten zu senken und die Verbreitung von Fotovoltaikanlagen zu beschleunigen. Es ist empfehlenswert, sich bei der Planung und Installation von großen Fotovoltaikanlagen von Experten beraten zu lassen und Angebote von verifizierten Anbietern zu vergleichen.
Steuerliche Absetzbarkeit für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen prüfen
Zudem solltest Du mit deinem Steuerberater klären, ob diese Baumaßnahme noch zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden können. Warum? Bei einer Fotovoltaikanlage handelt es sich steuer-grundsätzlich um ein sogenanntes bewegliches Wirtschaftsgut. Das kann steuerlich geltend gemacht werden. Stichwort Nummer eins: Investitionsabzugsbetrag (kurz auch IAB) Damit kannst (konntest) Du bereits drei Jahre vor der Investition 50% des Kaufpreises der Fotovoltaik-Anlage steuerlich absetzen. Der IAB ist allerdingss seit 2021 ausgesetzt und galt auch nur für große PV-Anlagen. Stichwort Nummer zwei: Die Sonderabschreibung PV-Anlage. Hier ist es möglich, 20% des Anschaffungspreises der Fotovoltaik Anlage-in den ersten fünf Jahren ab der Anschaffung abzusetzen. Dabei können diese 20% beliebig auf die fünf Jahre aufgeteilt werden. Lohnt sich eigentlichm nur bei großen PV-Anlagen.
Stichwort Nummer drei: Die Abschreibung für Abnutzung (kurz AfA). Damit kann die PV-Anlage linear abgeschieben werden. Damit lassen sich über 20 Jahre 5% des Anschaffungswertes pro Jahr abschreiben. Achtung: Details bitte immer mit dem Steuerberater besprechen. Diese Informationen hier sind keine steuerliche Berating sondern nur entsprechende Hinweise auf Möglichkeiten. Zudem können sich Steuergesetze jederzeit ändern.