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Aktuelles,  Balkonkraftwerk

Marktstammdatenregister: Vereinfachte Registrierung von Balkonkraftwerken ab April

Auch wenn das Solarpaket I mit der „Upgrade“ der Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken von 600 auf 800 Watt noch immer auf sich warten lässt, so tut sich dennoch etwas. Ab dem 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Künftig müssen Betreiber eines Balkonkraftwerkes neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf statt bislang 20 Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Das ist eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung für Balkonkraftwerke. (Quelle)

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„Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Zuge dieser Reform wird auch die Nutzerführung im MaStR-System modernisiert und vereinfacht. 

Markstammdatenregister belegt den Solarboom

Der Solarboom ist auch in den Daten im MaStR deutlich ablesbar. Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert. Von diesen PV-Anlagen entfallen 300.000 Einträge auf Balkonkraftwerke, was ebenfalls den Boom bei diesen Stecker-Solarkraftwerken belegt. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist und die Bereitschaft wächst, hier mitzuwirken. 

Die vereinfachte Registrierung im MaStR soll den Weg für alle Anlagen ebnen, einen wirksamen Anteil zur Energiewende beizutragen. Darüber hinaus plant der Deutsche Bundestag mit dem Solarpaket I ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten noch weiter reduziert werden, beispielsweise entfällt dann die Angabe zur Ausrichtung der Anlage. Zudem soll die bislang verpflichtende Meldung beim Netzbetreiber entfallen, da die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch über neu angeschlossene Balkonkraftwerke informiert. Das Solarpaket I sollte eigentlich im Dezember 2023 schon alle Hürden der Gesetzgebung nehmen, doch das Ganze hat sich verzögert. Derzeit wird damit gerechnet, dass das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2024 verabschiedet und in Kraft gesetzt wird. 

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Die Aufgaben des MaStR

Das MaStR der Bundesnetzagentur ist ein zentrales Register, in dem alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden. Über das MaStR können Daten zu rund 5 Millionen Anlagen und 3,5 Millionen Anlagenbetreibern sowie anderen Marktteilnehmern abgerufen und eingesehen werden.

Mit Hilfe des MaStR können Nutzer gezielt nach Informationen zu Stromerzeugungsanlagen recherchieren. Dafür stehen verschiedene Filter-, Sortier-, Berechnungs- und Downloadfunktionen zur Verfügung. Personenbezogene Daten der Anlagenbetreiber sind dabei geschützt und werden nicht öffentlich angezeigt.

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine essentielle Säule in der Umsetzung und Weiterentwicklung der Energiewende in Deutschland. Als zentrale Informationsplattform bietet es detaillierte Einblicke in die Struktur und Dynamik der Energieerzeugung und -verteilung, insbesondere im Hinblick auf erneuerbare Energien. Durch die Sammlung und Bereitstellung von umfassenden Daten zu Anlagen für die Strom- und Gasversorgung ermöglicht das MaStR eine transparente Übersicht über den aktuellen Stand sowie den Fortschritt des Ausbaus regenerativer Energien. Diese Informationen sind von unschätzbarem Wert für Akteure innerhalb des Energiesektors, da sie entscheidende Grundlagen für die Steuerung, Überwachung und strategische Planung des Energiesystems liefern. Somit trägt das MaStR aktiv dazu bei, die komplexe Aufgabe, eine nachhaltige und sichere Energieversorgung sicherzustellen, effizient zu gestalten und voranzutreiben.

Welche Anlagen werden im MaStR registriert?

Im MaStR der Bundesnetzagentur werden vor allem folgende Arten von Anlagen registriert:

  • Stromerzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Biomasseanlagen etc.
  • Gaserzeugungsanlagen
  • Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen (Kraftwärmekopplungsanlagen)
  • Außerdem auch Speicheranlagen für Strom vor allem im Bereich Photovoltaik

Darüber hinaus werden im MaStR auch die Stammdaten von verschiedenen Marktakteuren erfasst, wie:

  • Anlagenbetreiber (gewerbliche und private)
  • Netzbetreiber
  • Energielieferanten

Das MaStR dient als zentrale Datenbank für alle Akteure der Energiewende in Deutschland. Über 95% aller Stromerzeugungsanlagen waren bereits im Jahr 2021 im Register erfasst. 

Folgen des Nicht-Registrierens eines Balkonkraftwerks

Wenn ein Balkonkraftwerk nicht im MaStR registriert wird, kann dies für den Betreiber unangenehme Konsequenzen haben:

  • Die Registrierung im MaStR ist gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber, die ihre Anlage nicht registrieren, handeln rechtswidrig.
  • Ohne Registrierung im MaStR kann der Netzbetreiber die Einspeisung des Stroms aus dem Balkonkraftwerk verweigern. Der Strom darf dann nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden.
  • Zudem können Fördermittel und Vergütungen für den Betrieb des Balkonkraftwerks verwehrt bleiben, wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß registriert ist.
  • Im Schadensfall, etwa bei einem Brand, können Versicherungsansprüche gefährdet sein, wenn die Anlage nicht registriert wurde.

Die Bundesnetzagentur betont daher, dass eine unkomplizierte und praxisgerechte Registrierung im MaStR unerlässlich ist, damit Balkonkraftwerke als Teil der Energiewende wirksam werden können. Und genau aus diesem Grund vereinfacht die Behörde die Registrierung ab dem 1. April 2024 wie in diesem Beitrag dargestellt deutlich.