Das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutscher Bundestages. (Foto: Pixabay)
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Petition „Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen“ erfolgreich

Die Petition „Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen“ ist erfolgreich. Dr. Andreas Schmitz, ein bekannter YouTuber, der sich dort „Akkudoktor“ nennt, trat vor dem Petitionsausschuss des Bundestags als Petent auf und setzte sich gemeinsam mit mehreren Organisationen für Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken ein. Die Petition erhielt bis Ende April beeindruckende 101.877 Mitzeichner. Damit ist diese Petition einer der erfolgreichsten, die auf dem Pertitionsportal der Bundesregierung jemals eingereicht wurde. Die überwältigende Zahl der Mitzeochner führte auch dazu, dass sich Petitionsausschusses mit der Petition befasst und Schmitz vor dem Ausschuss sprechen durfte.

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In seiner fünfminütigen Redezeit schilderte Andreas Schmitz zunächst seine persönlichen Erfahrungen bei der Anmeldung einer Klein-Fotovoltaik-Anlage und stellte dann die konkreten Forderungen aus der Petition „Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen“ vor. Darunter die Erhöhung der Grenze für die vereinfachte Anmeldung von 600 auf 800 Watt. Außerdem die Duldung von rückwärtsdrehenden Stromzählern.

Während der anschließenden Fragerunde beantworteten Schmitz, sein Begleiter Christian Offenhäusle und Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium, die Fragen der Ausschussmitglieder. Besondere Aufmerksamkeit erhielten dabei die diskutierten Änderungen am Mietrecht, die aufgrund möglicher Eingriffe ins Eigentum kritisiert wurden. Sowohl Schmitz als auch Wenzel wiesen diese Bedenken zurück und betonten die enorme Bedeutung der Balkonkraftwerke für die Energiewende.

Ein bisschen Kritik der Oppositionsparteien an der Regierung

Die Umsetzung der Forderungen stellte einen strittigen Punkt dar, wobei die CDU/CSU-Fraktion der Regierung vorwarf, bislang lediglich Ankündigungen gemacht zu haben. Um diesem Vorwurf zu begegnen, plant die CDU-Fraktion die Einbringung eines eigenen Gesetzesentwurfs im Mai, welcher sich mit den Forderungen der Petition überschneidet.

Staatssekretär Wenzel verwies hingegen auf bereits in der Solarstrategie der Bundesregierung verankerte Maßnahmen und kündigte einen bevorstehenden Gesetzentwurf an, der auch die Duldung von rückwärtslaufenden Zählern beinhalten wird.

Zuletzt aktualisiert am Juli 24, 2023 um 5:52 pm . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Balkonkraftwerke können auch eine Bewusstseinsänderung fördern

Als die Sitzung dem Ende zuging, nutzte Andreas Schmitz die Gelegenheit, um die Bedeutung der Balkonkraftwerke für die dezentrale Energieerzeugung und einen veränderten Verbrauchsverhalten zu betonen. Er unterstrich, dass Balkonkraftwerke allein nicht die gesamte Energiewende bewältigen können, jedoch durch ihre Beitrag zur Bewusstseinsänderung und einem sparsameren Energieverbrauch einen wichtigen Teil dazu beitragen können.

Die Diskussionen im Petitionsausschuss verdeutlichen die wachsende Bedeutung der Balkonkraftwerke als Teil der Energiewende und die Bemühungen, bürokratische Hürden zu verringern, um deren Nutzung zu erleichtern. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Entscheidungsträger auf die Forderungen von Andreas Schmitz und den Mitzeichnern der Petition reagieren werden.

Kommentar

Diese Petition und vor allem der große Erfolg durch die zahlreichen Menschen, die diese Petition gezeichnet und zu einer der bislang erfolgreichsten gemacht haben, zeigt eines: Immer mehr sind die Bürger entschlossen, das Thema Energiewende selbst in die Hand zu nehmen und nicht mehr auf Entscheidungen der Politik zu warten. Der Boom von Balkonkraftwerken zeigt dies ebenso wie die Tatsache, dass mit einer solchen Petition die Politik ganz konkret zum Handeln aufgefordert wird. Und genau das ist auch richtig. Wir dürfen die Energiewende nicht mehr alleine der Politik überlassen. Wir müssen zum einen selbst ins Handeln kommen. Balkonkraftwerke, Energiesparen und andere auch kleine Maßnahmen summieren sich zu einer großen Wirkung. Und wir müssen die Politik und ihre Protagonisten konkret in die Pflicht nehmen. Beispielsweise mit solchen Petitionen. Die Energiewende gehört in die Hände der Bürger und muss endlich aus dem Spielfeld der Lobbyisten diverser Industrien geholt werden.

Text der Petition „Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen“

Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/epet/petition/pdfdownload?petition=146290

Mit dieser Petition fordern wir Änderungen durch den Bundesgesetzgeber, um die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern, ihnen die Möglichkeit zu geben, von der Energiewende zu profitieren und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Unsere Forderungen basieren auf dem Positionspapier eines Verbandes der Elektrotechnik zu steckerfertigen Mini-EnergieErzeugungsanlagen. Zusätzlich fordern wir noch Vereinfachungen für Wohnungseigentümer und Mieter.

Wir fordern Änderungen in folgenden Gesetzen und Verordnungen:
Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Anmeldung bzw. den Nachweis beim Netzbetreiber soll eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8kW Nettoleistung eingeführt werden. Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) Ziel: Ergänzung des Registrierungsverfahrens um einen eigenen Assistenten und separate Klickwege für „Steckerfertige PV-Systeme bis 800W“ (Balkonsolaranlagen) sowie die entsprechende Anpassung der „Anlage im Marktstammregister zu erfassende Daten“. Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Bilanzkreiszuordnung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/intelligenten Messeinrichtung im Rahmen des im MsbG festgelegten „Smart-Meter-Rollouts“ gilt. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Ziel: Für die im Gesetz verankerte Pflicht zur Messung der Erzeugungsleistung soll eine Übergangsregelung zur Ausnahme von Anlagen bis 0,8kW eingeführt werden, welche bis zum ohnehin verpflichtenden Einbau einer modernen/ Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ziel: Die im Gesetz verankerten Grundlagen der Festlegung der Netzentgelte für besondere Nutzungsformen sollen entsprechend der weiteren genannten Gesetzesänderungen angepasst werden, um den Wegfall der Netzentgelte durch das vorübergehende Net-Metering gesetzlich zu verankern. Den Forderungen fügen wir auf Grundlage unserer eigenen Erfahrungen die Forderung nach folgenden Gesetzesanpassungen hinzu:

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die „privilegierten Maßnahmen“ des §20 Absatz 2 aufgenommen werden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ziel: Die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung soll in die „privilegierten Maßnahmen“ des des §554 Absatz 1 aufgenommen werden.. Um den Bundesrat zu zitieren: “Stecker-Solargeräte bieten Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit vom Balkon oder Terrasse aus, eigene Solarenergie zu erzeugen. Die Komplexität des Meldeprozesses sowie der technischen Voraussetzungen stellen jedoch Hemmschwellen dar.” (Drucksache 162/22 (Beschluss), S. 58) Balkonkraftwerke sind eine einfache und risikolose Möglichkeit, um saubere und unabhängige Energieerzeugung zu fördern. Durch private Initiative getragen, können sie Millionen von Haushalten dazu bewegen, dezentrale Erzeugungsanlagen zu installieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und Geld zu sparen.

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