Balkonkraftwerke sollen gemäß dem Vorschlag des VDE an jedem beliebigen vorhandenem Zähler betrieben werden dürfen. Also auch an alten „Drehscheiben-Zählern“ ohne Rücklaufsperre. Genau das ist bislang verboten. (Foto: Pixabay)
Balkonkraftwerk,  Energiewende

Fotovoltaik: Dürfen Stromzähler bald ganz legal rückwärts laufen?

Dürfen Stromzähler bei uns in Deutschland bald ganz legal rückwärts laufen? In den Niederlanden ist vieles unkomplizierter als bei uns. So darf bei unseren Nachbarn ein Stromzähler ganz einfach rückwärts laufen, wenn die Fotovoltaikanlage auf dem niederländischen Dach mehr Strom erzeugt, als im Haus gerade gebraucht wird. In Deutschland steht dem bislang der Strafrechtsparagraph § 268 StGB entgegen, der das als „Fälschung technischer Aufzeichnungen“ unter Strafe stellt. Es drohen Geld und Haftstrafen.

Dabei wird aber eigentlich nichts verfälscht, denn es wird ja tatsächlich Strom ins Netz eingespeist und „rückwärts gemessen“, den man mit seiner Fotovoltaikanlage als Überschuss produziert. Sicher, man kann dafür eine Vergütung bekommen, deren Beantragung aber ein erheblicher bürokratischer Aufwand bedeutet und der die Installation eines Zweirichtungszählers vorausgeht. Die Niederländer lösen das pragmatisch. Der Zähler läuft rückwärts und die Stromrechnung wird entsprechend geringer ausfallen. Fertig.

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Stromzähler sollen legal rückwärts laufen – Bundeswirtschaftsminister Habeck plant Gesetzesänderung

Doch aus dem Bundeswirtschaftsministerium scheint hier Abhilfe geplant zu sein, denn: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will die Gesetze ändern, um die rückwärts laufenden Stromzähler auch hierzulande zuzulassen. Das deutete er bereits sehr deutlich in der Sendung „Markus Lanz“ am 31. Januar an. Demnach könnten auch hierzulande Stromzähler bald ganz legal rückwärts laufen, wenn der Solarstrom, der nicht im Haus verbraucht wird, ins Netz eingespeist wird. Damit müssten die Besitzer von Balkonkraftwerken diese Kilowattstunden künftig nicht mehr verschenken, sondern könnten sich über eine niedriger ausfallende Stromrechnung freuen.

Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister. (Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons)
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister. (Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons)

Problem: Wer hat noch einen alten Stromzähler?

Freuen können sich darüber – wenn es denn so kommt – nun erst einmal alle diejenigen, die noch einen alten Feraris-Zähler OHNEn Rücklaufsperre haben. Diese alten Drehscheibenzähler laufen rückwärts, wenn Strom, aus dem Haus ins öffentliche Netz fließt. Doch immer mehr Haushalte in Deutschland haben moderne und mittlerweile auch digitale Zähler, die eben eine Rücklaufsperre haben und dann eben nicht mehr rückwärts zählen, wenn Solarstrom-Überschuss ins Netz eingespeist wird.

Mit anderen Worten, alle diese modernen Zähler müssten ausgetauscht oder eventuell umgerüstet werden, damit es keine Rücklaufsperre mehr gibt und auch die modernen Geräte dann eben rückwärts laufen können.

Die Alternative wäre ein Zweirichtungszähler, der bei großen Fotovoltaikanlagen bereits üblich ist. Da müsste dann aber eben dafür gesorgt werden, dass die eingespeisten Kilowattstunden genau so kostensenkend auf die Stromrechnung wirken, wie die eines regulären Zählers ohne Rücklaufsperre.

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Außerdem würde diese Gesetzesänderung auch die aktuellen Vergütungen für das offizielle und bürokratisch genehmigte Einspeisen ad absurdum führen. Denn warum soll ich mich mit 8,6 Cent pro Kilowattstunde zufrieden geben, wenn die „rückwärtsgelaufene Kilowattstunde“ 30, 40 oder mehr Cent wert ist und meine Stromrechnung um diesen Betrag sinkt?

Balkonkraftwerke lohnen sich dann noch mehr!

Der Kauf eines Balkonkraftwerks würde sich mit dieser Änderung – wie gesagt, wenn sie denn kommt – noch mehr lohnen. Denn sie würden sich durch die „senkende Wirkung“ bei der Stromrechnung auch deutlich schneller amortisieren. Ein Balkonkraftwerk hilft aber nicht nur beim Geld sparen. Es trägt auch zur Energiewende bei. Jetzt bleibt zu hoffen, das die Lobbyisten der Stromkonzerne nicht erfolgreich dagegen zu Felde ziehen. Schließlich kassieren die ja bisher für die Kilowattstunden, die sie von den Verbrauchern mit Fotvoltaik und Balkonkraftwerken geschenkt bekommen, dreist ab. Wenn man sogar will, doppelt. Zum einen bekommt der Verbraucher die „negativen Kilowattstunden“ nicht gut geschrieben und zum anderen wird der geschenkte Strom dann weiter verkauft.

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