Darf ich Photovoltaikmodule größer als zwei Quadratmeter auf mein Dach bauen?
Beim Thema Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern taucht oft die Frage auf, ob Module, die größer als zwei Quadratmeter sind, ohne spezielle Zulassung installiert werden dürfen. Diese Fragestellung ergibt sich aus den derzeitigen baurechtlichen Vorschriften und dem technologischen Fortschritt der Photovoltaikmodule. Bei dieser „Größenfrage“ ist es unerheblich, ob eine große Dachanlage montiert oder nur ein einzelnes Modul für ein Balkonkraftwerk montiert werden soll. In Facebook-Gruppen liest man dann oft „Mach einfach und gut isses“. Warum das keine gute Idee ist, erfähsrt Du hier ebenfalls.
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Aktuelle Regelung für die zwei Quadratmeter und ihre Hintergründe
Bisher gilt die Regelung, dass Photovoltaikmodule bis zu einer Größe von maximal zwei Quadratmetern ohne spezielle bauaufsichtliche Zulassung auf Dächern installiert werden dürfen. Größere Module aber nicht, bzw. nicht ohne diese spezielle bauaufsichtliche Zulassun. Das steht im Kontrast zur dynamischen Entwicklung der Solartechnologie. Während diese Vorschrift ursprünglich dazu gedacht sein mag, kleinere, unkomplizierte Installationen von Solarmodulen zu erleichtern, hat der rasante technologische Fortschritt dazu geführt, dass Photovoltaikmodule zunehmend effizienter, aber damit oft auch größer werden. Die Hersteller in China beispielsweise haben sich dazu auf eine eigene Art Norm geeinigt.
Die Regelung bezüglich der Beschränkung von Photovoltaikmodulen auf eine Größe von maximal zwei Quadratmetern scheint historisch gewachsen, aber nicht wirklich durch aktuelle technische oder sicherheitsrelevante Anforderungen begründet zu sein. Die Ursprünge dieser baurechtlichen Regelung sind nicht klar dokumentiert, was zu Spekulationen führt. Einige Quellen deuten darauf hin, dass die Grenze von zwei Quadratmetern möglicherweise willkürlich festgelegt wurde, als das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) diese Beschränkung einführte. Damals warne PV-Module deutlich kleiner als heute und man konnte sich eventuell nicht vorstellen, dass die Module einmal größer werden könnten.
Die Begrenzung auf zwei Quadratmeter wirkt daher zunehmend anachronistisch und sorgt für Verwirrung bei Verbrauchern, Installateuren und Planern, denn sie sind mit einer Vorschrift konfrontiert, die nicht mehr der Realität der meisten verfügbaren und leistungsfähigeren Photovoltaikprodukte entspricht. Die Folge ist, dass viele Solarprojekte, die über die genannte Größenbeschränkung hinausgehen, zusätzliche bürokratische Hürden nehmen müssen, was den Ausbau erneuerbarer Energien potenziell verlangsamt und verkompliziert. Eine Anpassung dieser Regelung an die aktuellen Gegebenheiten des Marktes und den Stand der Technik erscheint somit dringend geboten, um die Nutzung der Solarenergie weiter voranzutreiben und administrative Hemmnisse abzubauen. Angeblich ist die DiBt aber genau hier tätig, um diese Regelung zu ändern.
Experten argumentieren, dass die Beschränkung auf zwei Quadratmeter aus praktischer Sicht keinen Sinn ergibt. Weder der Brandschutz noch der Arbeitsschutz werden durch größere Module beeinträchtigt oder durch deren Quasiverbot verbessert. Die Logistik und das Handling der Module auf dem Dach lassen sich auch bei größeren Modulen ohne Einschränkungen bewältigen. Die Unterkonstruktionen moderner Photovoltaikanlagen können Unebenheiten auf dem Dach ausgleichen, sodass auch von dieser Seite her keine Einwände gegen größere Module bestehen. Selbst das Argument der Windlast ist zu vernachlässigen, denn PV-Module werden auf den Dächern mit einer Unterkonstruktion verbunden, wodurch für den Wind eine Gesamtagriffsfläche entsteht, bei der die Größe der einzelnen Module irrelevant ist.
Mögliche Konsequenzen bei Missachtung
Werden Module ohne die erforderliche Zulassung installiert, kann dies nicht nur juristische Folgen haben. Im Falle eines Schadens könnten Versicherungen die Übernahme der Schadensregulierung verweigern, wenn festgestellt wird, dass nicht zugelassene Bauteile verwendet wurden. Daher ist es wichtig, sich vor der Installation über die Zulassung der gewählten Module zu informieren und diese gegebenenfalls einzuholen. Die bereits genannte Einstellung „Einfach machen und gut ist es“ kann dann im Schadensfall richtig teuer werden. Denn wenn jemand durch Module, die von einem Dach stürzen, einen Schaden erleidet und die Versicherung nicht zahlt, dann holt zur Not ein Richter den Schadensersatz beim Besitzer der Anlage ein.
Gerade in der Szene der Selbstbauer, also der Leute, die sich eine Anlage ohne Hinzuziehung eines Fachbetriebes in Eigenleistung auf das Dach bauen, herrscht oft eine Mentalität, die geltende Regeln sehr locker handhabt oder garnicht ernst nimmt. Wer sich dann beispielsweise nicht über solche Vorschriften informiert oder sich wissentlich darüber hinwegsetzt, muss nicht nur mit Stress mit der Verscherung im Schadensfall rechnen. Ein Bauamt kann auch den Rückbau einer nicht genehmigungsfähigen Anlage durchsetzen.
Änderungen in Aussicht?
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), eine zentrale technische Behörde in Deutschland für den Bereich des Bauwesens, hat mittelrweile einen fortschrittlichen Vorschlag unterbreitet, der darauf abzielt, die Innovation und Effizienz im Bauwesen weiter zu fördern. Der Vorschlag beinhaltet auch die Anhebung der maximal zulässigen Modulgröße für Bauteile auf drei Quadratmeter. Diese Änderung würde bedeuten, dass größere Bauelemente, wie z.B. Fassadenplatten oder andere vorgefertigte Module, ohne die Notwendigkeit einer separaten Zulassung oder einer individuellen Zustimmung eingesetzt werden könnten. Und das gilt dann genauso für Photovolaikmodule, die die Größe von zwei Quadratmetern erreichen oder überschreiten.
Voraussetzung für die Nutzung dieser vereinfachten Regelung wäre jedoch, dass die verwendeten Module den bestehenden technischen Anforderungen gerecht werden. Insbesondere müssten sie Kriterien der mechanischen Festigkeit und der Standsicherheit erfüllen, um die Integrität und Sicherheit des Bauwerks zu gewährleisten. Das dürfte bei den meisten PV-Modulen aber problemlos gegeben sein. Diese Anpassung könnte den Bauprozess beschleunigen und Herstellern ermöglichen, mit größeren Modulen effizienter und kostensparender zu arbeiten, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.
Fazit zur Regelung der zwei Quadratmeter
Obwohl derzeit noch Photovoltaikmodule bis zu einer Größe von zwei Quadratmetern ohne spezielle Zulassung installiert werden dürfen, gibt es Bestrebungen, diese Grenze zu erhöhen und damit den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Bis dahin ist es ratsam, sich bei der Planung einer Photovoltaikanlage genau über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls die notwendige Zulassung für größere Module einzuholen.
Die Nutzung von Photovoltaik zur Energiegewinnung ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieversorgung. In vielen Regionen dürfen aktuell Photovoltaikmodule mit einer maximalen Größe von zwei Quadratmetern ohne besondere Genehmigungen installiert werden. Diese Beschränkung steht jedoch im Gespräch, angesichts fortschreitender technologischer Entwicklungen erweitert zu werden. Eine solche Anpassung der Regelungen könnte es ermöglichen, größere und womöglich effizientere Solarpaneele zu installieren, um so die Energieausbeute zu steigern und die Energiewende voranzutreiben.
Bis zu einer möglichen Änderung der Vorschriften ist es allerdings für Bauherren und Investoren von zentraler Bedeutung, sich genau über die derzeitigen Regelungen zu informieren. Wer plant, eine Photovoltaikanlage zu errichten, sollte darauf achten, bei der Verwendung von größeren Modulen als die erlaubten zwei Quadratmeter die notwendige Zulassung einzuholen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden und die Vorteile der Solarenergie optimal nutzen zu können.