Einspeisevergütung - die Degression kommt zurück. (Foto: Pexels Markus Spiske)
Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke: Bußgelder bei fehlender Anmeldung

Balkonkraftwerke, oft auch Stecker-Solaranlage genannt, sind eine einfache, kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit, Solarstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen und so seine Stromrechn ung zu senken. Zudem trägt man damit zur Energiewende bei und senkt seinen CO2-Fußabdruck. Die Installation dieser in der Anschaffung günstigen Mini-Solaranlagen ist einfach, gelingt in Eigenregie ohne Elektriker und erfordert nicht die aufwendige Platzierung von Solarmodulen auf dem Dach, obwohl auch das möglich ist. Doch während Balkonkraftwerke eine immer beliebtere Option für umweltbewusste Verbraucher werden, gibt es wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Artikel erfäjrst Du, warum die ordnungsgemäße Anmeldung Deines Balkonkraftwerks von entscheidender Bedeutung ist und welche Bußgelder drohen, wenn Du diese Anmeldung versäumst.

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Balkonkraftwerke im Überblick

Ein Balkonkraftwerk, auch Mini-Solaranlage oder Stecker-Solaranlage genannt, ermöglicht es Hausbesitzern und Mietern gleichermaßen, ihren eigenen Solarstrom zu produzieren und damit in der Regel mindestens die Grundlast beim Stromverbrauch abzudecken. Anders als herkömmliche Solaranlagen, die auf dem Dach installiert werden und nur von einem zertifizierten Elektriker in Betrieb genommen werde3n dürfen, sind Balkonkraftwerke kompakt und kostengünstig und einfach selbst zu installieren. Balkonkraftwerke können bereits ab wenigen Hundert Euro erworben werden und sind in der Regel schnell in wenigen Stunden aufgebaut und einsatzbereit.

Die Meldepflicht bisher

Bevor Du dein Balkonkraftwerk in Betrieb nimmst, musst Du aber sicherstellen, dass es ordnungsgemäß angemeldet wird. Dies gilt insbesondere für den deutschen Markt. Derzeit sind zwei Meldungen erforderlich: eine beim örtlichen Netzbetreiber und eine im Marktstammdatenregister. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in naher Zukunft zu Änderungen in diesem Anmeldeprozess kommen wird.

Das neue Solarpaket

Die Bundesregierung hat kürzlich – am 16. August – das sogenannte „Solarpaket I“ verabschiedet, das die Installation und den Betrieb von Mini-Solaranlagen vereinfachen soll. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft dabei auch die Meldepflicht beim Netzbetreiber. Gemäß dem neuen Gesetz wird diese Pflicht nämlich aufgehoben, um den Prozess für Verbraucher zu erleichtern. Ab dann ist nur noch die Meldung im Marktstammdatenregister nötig, der Netzbetreiber ist nicht mehr separat involviert. Allerdings ist das Solarpaket noch nicht in Kraft getreten und wird voraussichtlich ab Anfang 2024 gültig sein. Bis dahin bleibt die bestehende Meldepflicht beim Netzbetreiber UND im Marktstammdatenregister bestehen.

Bußgelder bei Nichtanmeldung

Die Missachtung der Meldepflicht kann teure Konsequenzen nach sich ziehen. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e. V. kann eine Nichtanmeldung als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis fällt die Strafe – sofern die Ordnungswidrigkeit überhaupt verfolgt wird – aber wesentlich niedriger aus.  Dennoch wird ein Bußgeld fällig, wenn man erwischt wird und daher ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass Du sein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß anmeldest, um finanzielle Strafen zu vermeiden.

Warten auf das Solarpaket

Wenn Du unsicher bist, wie Du dein Balkonkraftwerk anmelden sollst oder Bedenken wegen der aktuellen Meldepflicht hast, besteht die Option, auf das Inkrafttreten des Solarpakets I zu warten. Dies wird voraussichtlich Anfang 2024 der Fall sein. Das Solarpaket wird nicht nur die Meldepflicht beim Netzbetreiber aufheben, sondern auch Verbrauchern mit älteren, analogen Stromzählern vorübergehend den Betrieb eines Balkonkraftwerks ermöglichen. Bisher mussten diese Verbraucher den Wechsel ihres Stromzählers beantragen, um ein Balkonkraftwerk zu betreiben. Das Inkrafttreten des Solarepaketes I hebt aber die Meldepflicht nicht gänzlicg auf und damit auch nicht die Bußgeldzahlungen, wenn man der Pflicht nicht nachkommt.

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Fazit

Balkonkraftwerke sind eine attraktive Möglichkeit, um selbst erneuerbare Energie zu erzeugen, dabei Stromkosten zu sparen und vor allem auch zur Energiewende und zum Umweltschutz beizutragen. Allerdings ist die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Mini-Solaranlagen von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Marktstammdatenregister ist das schon jetzt nicht all zu schwer. Mit dem neuen Solarpaket I der Bundesregierung werden die Regeln für die Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken aber in absehbarrer Zeit vereinfacht, und Verbraucher mit älteren Stromzählern haben die Möglichkeit, diese umweltfreundliche Technologie zu nutzen. Beachte jedoch die aktuellen Vorschriften und warte gegebenenfalls auf das Inkrafttreten des Solarpakets I, um auf der sicheren Seite zu sein.

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