BAFA fördert Luft/Luft-Wärmepumpen
Die BAFA fördert Luft/Luft-Wärmepumpen. Wieder. Wer sich eine Luft/Luft-Wärmepumpe – also im Prinzip eine Klimaanlage – anschaffen will, darf sich seit dem Frühjahr über gute Nachrichten freuen. Nach einer zeitweiligen Pause hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderprogramm wieder anlaufen lassen. Damit ist es wieder möglich, eine Förderung für diese energieeffizienten Heizgeräte zu beantragen.
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Im Winter heizen, im Sommer kühlen
Luft/Luft-Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 gelten als effiziente Heizlösungen für Neubauten und Nachrüstungen im Bestand. Das Prinzip: Der Umgebungsluft wird Wärme entzogen, ins Gebäude übertragen und dort wieder an die Luft im Gebäude abgegeben. Anders als bei einer normalen Wärmepumpe, wo diese Wärme in eine wassergeführte Heizung eingeleitet und über Heizkörper abgegeben wird. Die Luft/Luft-Wärmepumpen haben zwei wesentliche Vorteile. Sie sind einfach einzubauen und um ein Vielfaches billiger als große Luft/Wasser-Heizwärmepumpen. Und die „Wirkungsrichtung“ ist umkehrbar, sodass die Geräte im Sommer als Klimaanlage dienen. Eigentlich sind Luft/Luft-Wärmepumpen also Klimaanlagen, mit denen Du im Winter problemlos heizen kannst. Im Sommer bei Hitze kühlst Du deine Räume, im Winter heizt Du damit. Die BAFA fördert Luft/Luft-Wärmepumpen dieser Bauart,
Im Februar kurzfristig aus der Förderung genommen
Ursprünglich waren diese Geräte gemäß der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ förderfähig. Allerdings wurden sie im Februar 2023 vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen, aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle.
Nach einer Abstimmung zwischen dem BAFA, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) wurde nun eine Lösung gefunden. Als Nachweis für die Netzdienlichkeit von Luft/Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie akzeptiert die BAFA rückwirkend zum 1. Januar 2023 der FGK-Status-Report 60 / Version 2 mit den Anforderungen an DX-Luft/Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit. Dadurch stehen Luft/Luft-Wärmepumpen wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen gemäß der BEG-EM.
Hier findest Du die Liste der BAFA, die die förderfähigen Wärmepumpen der verschiedenen Technologiekategorien auflistet. Es fällt auf, das in der Liste quasi nur gerate von Samsung zu finden sind, Darf man keine anderen Hersteller verwenden? Doch, dafür gilt folgende Richtlinie, wobei wir uns hier nur die Luft/Luft-Geräte unterhalb von 12 Kilowatt Heizleistung anschauen, also die „üblichen“ Geräte, die man für normale Räume verwendet:
Single-Split-Geräte – also Geräte, die nur für einen Raum ihm Einsatz sind. Sprich: eine Außeneinheit, eine Inneneinheit. Die Geräteliste enthält zertifizierte und förderfähige Kombinationen eines Außengeräts mit einem Innengerät. Hier bleibt unklar, ob das BAFA tatsächlich nur die in der Liste genannten Geräte – bisher nur zwei Anlagen von Samsung – oder gleichwertige Geräte anderer Hersteller zulässt.
Multi-Split-Geräte – also Geräte, die für mehrere Räume zu Anwendung kommen. Sprich: ein Außengerät, mehrere Innengeräte. Die Geräteliste enthält zertifizierte und förderfähige Kombinationen aus einer Außeneinheit mit mehreren Inneneinheiten. Gleichsam förderfähig ohne explizite Erwähnung in der Geräteliste sind gleichwertige Kombinationen eines zertifizierten Außengeräts mit Innengeräten anderer Bauform und/oder anderer Anzahl. Die Gleichwertigkeit einer Gerätekombination wird durch ein Energielabel von mindestens A++ im Heizbetrieb nachgewiesen. Im Verlauf der Antragstellung ist dann entsprechend die zertifizierte und exemplarisch gelistete Gerätekombination auszuwählen. Dann beim Punkt „Anlage gelistet?“ muss der Antragsteller die Auswahlmöglichkeit „Nein“ wählen. Am Ende der Beantragung muss der Antragsteller dann das Energielabel der tatsächlich zum Einsatz kommenden, gleichwertigen Gerätekombination unter dem Punkt „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochladen.
Die BAFA fördert Luft/Luft-Wärmepumpen, aber die Beantragung der Förderung ist – typisch Deutsch – kompliziert, mit diversen Formularen und Bürokratie gespickt und wird vom BAFA hier erläutert: www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html
Vereinfachte Anforderung und Installationsprozess
Zusätzlich wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft/Luft-Wärmepumpen, die neben der Außeneinheit dann als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist. Dies vereinfacht die Anforderungen und den Installationsprozess für diese Art von Wärmepumpen beziehungsweise Klima-Splitgeräten. Zudem dienen die technischen FAQ (TFAQ) zur aktuellen Richtlinie BEG EM als zusätzliche Informationen und Klarstellungen zu den Förderanforderungen für Wärmepumpen zur Verfügung.
Mit diesem Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen ist ein wichtiger Schritt für die Hausbesitzer umgesetzt, die von einer fossilen Heizung auf eine umweltfreundliche und effiziente Heizungslösung umstellen wollen. Die Förderung reduziert die Kosten für den Einbau einer Luft/Luft-Wärmepumpe durch einen Fachhandwerker.
Wenn diese Luft/Luft-Wärmepumpen dann noch im Zusammenhang mit Fotovoltaik-Anlagen betrieben werden, können auch die Stromkosten, die eine solche Klimaanlage verursacht, reduziert werden. Beispielsweise, indem Du deine Räume im Sommer tagsüber kühl hältst, wenn die Sonne der Strom dazu liefert. Und das funktioniert im Winter auch beim heizen, wenn vielleicht auch dann die Stromausbeute geringer ist. Daher sind Luft/Luft-Wärmepumpen und Fotovoltaik eine gute Kombination.