Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen – so wird es umgesetzt
Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen – so wird es vom Gesetzgeber bald konkret umgesetzt. Du möchtest deinen eigenen umweltfreundlichen Strom erzeugen, aber du bist Mieter und stößt auf bürokratische Hürden? Gute Nachrichten! Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant entsprechen de Gesetzesänderungen, die es Mietern ermöglichen und erleichtern sollen, Balkonkraftwerke einfacher zu installieren. In diesem Artikel erfährst du, wie diese Veränderungen das Spiel für Mieter und Wohnungseigentümer verändern könnten.
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Bürokratische Hürden für Mieter bei Balkonkraftwerken:
Das Betreiben von Balkonkraftwerken als Mieter kann in Deutschland bisher eine Herausforderung sein. Eine wesentliche Hürde besteht darin, dass die Installation von Balkonkraftwerken oft als bauliche Veränderung angesehen wird. Dies erfordert normalerweise die Zustimmung der Wohnungseigentümer, was kompliziert und zeitaufwendig sein kann. Ähnliche Schwierigkeiten können Mieter auch beim Versuch haben, die Zustimmung ihrer Vermieter zur Installation von Balkonkraftwerken zu erhalten.
BMJ-Entwurf: Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und mehr:
Das BMJ hat jedoch erkannt, dass diese bürokratischen Hürden beseitigt werden müssen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Daher plant das BMJ ein Gesetz, das auch virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen ermöglicht, die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert und die sogenannte Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für erneuerbare Energien fördert.
Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen:
Die wichtigste Änderung, die Mieter betreffen wird, ist die Aufnahme der Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen. Dies bedeutet, dass die Installation von Balkonkraftwerken für Mieter einfacher wird. Die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft wird in diesem Fall nicht mehr benötigt, und Mieter können selbst entscheiden, Balkonkraftwerke zu installieren.
Verbraucherschutzverband fordert Ausweitung auf PV-Dachanlagen:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht noch einen Schritt weiter und fordert, den Anspruch auf bauliche Veränderungen im Wohnungseigentumsgesetz auf Fotovoltaik-Dachanlagen auszuweiten. Das bedeutet, dass engagierte Wohnungseigentümer auf eigene Kosten Fotovoltaik-Dachanlagen installieren könnten. Dabei gibt es verschiedene Modelle, wie dies umgesetzt werden könnte.
Aufteilung der Dachfläche oder überproportionale Flächennutzung:
Eine Möglichkeit besteht darin, die Dachfläche aufzuteilen, sodass Wohnungseigentümer Anspruch auf die Installation einer Fotovoltaik-Anlage entsprechend ihres jeweiligen Flächenanteils haben. Alternativ könnte eine überproportionale Flächennutzung ermöglicht werden, bei der einige Wohnungseigentümer eine größere Fläche nutzen, ohne die anderen zu beeinträchtigen. Diese Lösung würde jedoch eine Zahlung eines Ausgleichs und eine anteilige Kostentragung voraussetzen.
Was ist überhaupt eine „privilegierte Maßnahme“
Der Begriff „privilegierte Maßnahme“ bezieht sich auf bestimmte bauliche Veränderungen oder Maßnahmen an Wohngebäuden, die erleichtert werden oder für die besondere Zustimmungsregelungen gelten. Die Erleichterung erfolgt dann in der Regel dadurch, dass diese Maßnahme von der Zustimmung durch Vermieter oder Miteigentümer befreit werden. Sprich andere Parteien im Haus oder eben der Vermieter haben kein Mitspracherecht mehr oder es wird eingeschränlt. Weiterhin kann auch der Abbau behördlicher Auflagen oder Formalitäten mit dieser Maßnahme einhergehen. In Bezug auf Fotovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke bedeutet dies, dass sie als „privilegierte Maßnahmen“ angesehen werden, wenn bestimmte Gesetzesänderungen umgesetzt werden.
Konkret bedeutet dies, dass Mieter oder Wohnungseigentümer in diesem Fall bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerkes nicht mehr die übliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Vermieter benötigen würden, um solche Solaranlagen zu installieren. Stattdessen könnten sie diese Maßnahmen weitgehend eigenständig und einfacher durchführen, was den Prozess für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen erheblich vereinfachen würde. Konkret dürften die Mieter oder Wohnungseigentümer das Balkonkraftwerk sogar gegen den Willen von Vermieter oder anderen Eigentümern anbringen und nutzen. Diese privilegierten Maßnahmen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und bürokratische Hürden abbauen.
Fazit: Privilegierte Maßnahme wichtiger Schritt
Die geplanten Gesetzesänderungen des BMJ versprechen, den Weg für Mieter aber aiuch Wohnungseigentüner von Mehrparteienhäusern zu ebnen, um ihre eigenen erneuerbaren Energiequellen zu nutzen. Mit der Aufnahme von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahmen und den zumindest diskutierten möglichen Erweiterungen auf Fotovoltaik-Dachanlagen könnten Mieter in Deutschland bald einfacher und kostengünstiger auf Solarenergie umsteigen. Damit könnten sie nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch ihre Energiekosten senken.
One Comment
Andreas Brauer
Hallo, ich wohne in meiner eigenen ETW in einer kleinen 6 Parteien WEG. Ich wohne im DG und wollte sehr gerne auf der Dachfläche (Gemeinschaftseigentum) eine 9 kWp PV Anlage privat installieren lassen. Meine Miteigentümer sind etwas technikferne Eigenbrötler, für die ist schon mein E-Auto „Teufelswerk“. Meine Wallbox konnte ich erst installieren als diese bauliche Veränderung pivilegiert wurde.
Als ich vor kurzem auf unserer Versammlung, den §2 des EEG zitierte, erntete ich nur Kopfschütteln und Gelächter.
Ich für meinen Teil habe keine Lust mehr gegen Windmühlen anzukämpfen und werde das Geld für eine schöne Kreuzfahrt ausgeben!
Dieser §2 der EEG ist für mich nichts als heiße Luft!
So werden die angestrebten Ziele nicht erreicht!!!