Solarpaket I ist fertig geschnürt – was steckt drin?
Das Solarpaket I ist fertig geschnürt: Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung, federführend das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verschiedene Hemmnisse beispielsweise bei den Balkonkrafwerken beseitigen und den Ausbau der Solarenergie vorantreiben. Was steckt in dem Solarpaket I drin?
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) legt das Solarpaket I vor, um den Ausbau der Fotovoltaik voranzutreiben. Die Fotovoltaik spielt eine wichtige Rolle in der Energiewende und ermöglicht es Deutschland, einen bedeutenden Teil seines Strombedarfs dezentral, kostengünstig und umweltfreundlich aus sauberer Sonnenenergie zu decken. Um die bereits hohe Ausbau-Dynamik weiter zu steigern, hat das BMWK das Solarpaket I entwickelt, das nun zur Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet wurde.
Solarpaket I hat die wichtigste Aufgabe, Hemmnisse abzubauen
Das Solarpaket I basiert auf den Erfahrungen und Rückmeldungen vieler Akteurinnen und Akteure, die an zwei Gipfeln zur Fotovoltaik im BMWK teilgenommen haben. Dadurch ist das Paket praxisnah entwickelt und zielt darauf ab, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen. Das langfristige Ziel besteht darin, gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis 2030 eine Gesamtleistung von 215 Gigawatt (1 Gigawatt sind eine Milliarde Wat) zu installieren. Dafür muss Deutschland den jährliche Ausbau von derzeit etwa 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifachen, wobei die Hälfte auf Dachanlagen und die andere Hälfte auf Freiflächen entfallen soll. Diese Ziele sind ambitioniert, aber erreichbar.
Um diese Ziele zu erreichen, sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und anderen relevanten Gesetzen geplant. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen verschiedene Aspekte, darunter:
- Die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch die Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme.
- Die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, einschließlich einer Sonderausnahme für Balkonkraftwerke.
- Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als neues Modell für die bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes.
- Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen, insbesondere durch ein Wegenutzungsrecht für Erneuerbare-Energien-Anlagen und eine Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens.
- Die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich durch die Verschiebung des Stichtags in der sogenannten Solarstadl-Regelung.
- Eine Entschärfung der Strafzahlungen bei technischen Defekten von Anlagenteilen.
- Regelungen zur Erleichterung von Repowering-Maßnahmen bei Dachanlagen.
- Weitere Anpassungen zur Entbürokratisierung bei Balkon-PV, insbesondere durch ein vereinfachtes Anmeldeverfahren und die vorübergehende Zulassung rückwärtsdrehender Zähler.
Der Gesetzentwurf soll im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag diskutiert und beschlossen werden. Länder und Verbände haben nun die Möglichkeit, bis zum 5. Juli 2023 Stellungnahmen einzureichen. Die Stellungnahmen sollten elektronisch lesbar und als barrierefreie PDF-Dokumente an [email protected] gehen.
Solarpaket I ist fertig geschnürt – Stellungnahmen zum werden auch veröffentlicht
Es ist zu beachten, dass die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht werden, einschließlich der Namen und sonstiger personenbezogener Daten. Mit der Übersendung der Stellungnahme erklären sich die Absenderinnen und Absender einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Falls Länder oder Verbände einer Veröffentlichung widersprechen, wird auf der Internetseite des BMWK vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht ist und von wem sie verfasst ist.
Der veröffentlichte Gesetzentwurf (Klicken zum anschauen) befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Zusätzlich zum Solarpaket I sind im folgenden Solarpaket II bauliche und technische Anforderungen an Dachanlagen, die Abrechnung von PV-Strom in der Nebenkostenabrechnung, die Prüfung von weitergehendem Energy Sharing und andere Punkte vorgesehen.