Mit einer Fotvoltaik-Anlage auf dem Dach wirst Du quasi automatisch Kleinunternehmer. (Foto: Pixabay)
Energiewende,  Wissenswert

Fotovoltaik-Anlage macht dich zum Kleinunternehmer

Wenn jemand eine Fotovoltaik-Anlage auf seinem Dach betreibt, überschüssigen Strom einspeist und dafür vergütet wird, dann wird er in Deutschland quasi zwangsweise per Gesetz zum Gewerbetreibenden. In der Regel fällt er dabei unter die Regelung für Kleinunternehmer. Was ?! Ich will doch nur meinen eigenen Strom produzieren! Warum werde ich damit zum Unternehmer? Ganz einfach: Als Betreiber einer solchen Fotovoltaik-Anlage erzeugst Du selbst Energie und weil Du für die nicht selbst verbrauchten Kilowattstunden, die ins Netz fließen, eine Einspeisevergütung bekommst, gilt das hierzulande als Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit. Ein Gewerbe musst Du nicht unbedingt anmelden, aber die Einnahmen aus dem Stromverkauf sind steuerpflichtig – oder sie waren es. Dazu jetzt mehr.

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Noch mal: Durch den Verkauf des erzeugten Stroms – also des Anteils, den Du nicht selbst verbrauchst – an Energieversorger oder andere Abnehmer trittst Du in einen kommerziellen Austausch ein, der typisch für unternehmerische Tätigkeiten ist. Damit werden die Einnahmen zunächst einmal Steuerpflichtig. Der einzige Weg das zu umgehen wäre, wenn Du nachweisen kannste dass Du dauerhaft keinen Strom in das öffentliche Netz abgibst, deine Fotovoltaik-Anlage also belegbar mit „Null-Einspeisung“ betreibst.

Mit einer Fotvoltaik-Anlage auf dem Dach wirst Du quasi automatisch Kleinunternehmer. (Foto: Pixabay)
Mit einer Fotvoltaik-Anlage auf dem Dach wirst Du quasi automatisch Kleinunternehmer. (Foto: Pixabay)

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?

In Deutschland ist es so, dass man als Kleinunternehmer gilt, wenn man im Vorjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen wird. Da der Verkauf von Strom eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ist, muss der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in der Regel eine Umsatzsteuererklärung abgeben und Umsatzsteuer auf seine Einnahmen abführen. Allerdings gibt es eine Ausnahme in Gestalt der Kleinunternehmer-Regelung: Wenn dein Jahresumsatz als Betreiber der Fotovoltaik-Anlage unter 22.000 Euro liegt, kannst Du von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden.

Fotovoltaik-Anlage Kleinunternehmer dank der 8 Cent

Mit dem Verkauf von Solarstrom von Deinem Dach wirst Du und generell KEIN privater Haushalt jemals auch nur in die Nähe dieser Summe von 22.000 Euro kommen! Das, weil wir die Einspeisevergütung von circa 8 Cent getrost als einen Witz bezeichnen dürfen. In diesem Fall giltst Du als Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer auf deine Einnahmen abführen. Dies hat den Vorteil, dass Du dich nicht mit den komplizierten Regelungen des Umsatzsteuergesetzes auseinandersetzen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss.

Zuletzt aktualisiert am Juli 24, 2023 um 5:52 pm . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Keine Umsatzsteuer aber auch kein Vorsteuerabzug

Als Kleinunternehmer bist Du dann allerdings auch nicht berechtigt, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Das bedeutet, dass Du die Umsatzsteuer, die Du auf deine gewerblichen Einkäufe zahlst, nicht als Vorsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen kannst. Aber außer bei der Anschaffung und Installation und vielleicht später einer Wartung wirst Du sowieso keine Ausgaben haben.

Seit Januar 2023 zahlen wir 0,0 Steuern

UND: Seit Januar 2023 hat der Gesetzgeber in Deutschland sowieso eine Umsatzsteuerbefreiung für alle Ausgaben in Sachen Fotovoltaik beschlossen. Nicht nur das, auch die Einkommenssteuer auf die Einnahme durch den Stromverkauf entfällt für den normalen privaten Haushalt.Wo sich der Kleinunternehmer also bis 2022 die Umsatzsteuer auf Anschaffung und Installation nachträglich wieder zurückholen konnte, müssen wir sie seit Januar 2023 erst garnicht mehr bezahlen.

Damit ist das Thema Umsatzsteuer in Sachen Sonnenstrom vorerst sowieso erst einmal vom Tisch. Und der Staat verzichtet in der gleichen Regelung auch auf die Erhebung einer Einkommenssteuer für die Einnahmen durch den Stromverkauf. Dennoch bleibt der Stromverkauf vom Grundsatz her eine unternehmerische Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Nur eben mittlerweile mit „Steuerprivileg“.

Die Freigrenze von 30 kWp

Die erwähnte Steuerbefreiung gilt für private Erzeuger, also Privathaushalte und „Kleinerzeuger“ und zwar bis zu einer Freigrenze von 30 Kilowatt-Peak. Sprich, die Einnahmen aus solchen Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak sind mittlerweile steuerfrei. Das gilt rückwirkend ab dem Jahr 2022.

Dies gilt sowohl für Fotovoltaik-Annlagen auf dem eigenen privaten Einfamilienhaus als auch auf solchen Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen, beispielsweise Gewerbeimmobilien, wie einer Werkstatt oder einer Lagerhalle beispielsweise in der Landwirtschaft. Ab 30 Kilowatt-Peak aber gilt das Steuerprivileg nicht mehr!

Zusammenfassend kann man sagen, dass jemand, der eine Fotovoltaik-Anlage auf seinem Dach betreibt, zum Kleinunternehmer wird, weil er garantiert im Vorjahr einen Umsatz von weit unterhalb der 22.000 Euro erzielt hat. Und im laufenden Jahr wird er ebenfalls weit unter irgendwelchen relevante Beträgen bleiben, die die Kleinunternehmer-Regelung gefährden würden. Als Kleinunternehmer wärst Du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn diese nicht sowieso seit Januar 2023 für die Fotovoltaik ausgesetzt wäre.

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Zuletzt aktualisiert am Juli 25, 2023 um 9:29 am . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Apropos Fotovoltaik-Analge Kleinunternehmer – kann ich den Strom auch „aktiv verkaufen“?

Wie schon gesagt, die Einspeisevergütung von circa 8 Cent ist eher ein Witz als ein lohnendes Geschäft. Aber theoretisch kannst Du deinen Stromüberschuss auch direkt vermarkten und mehr damit verdienen. Das ist bislang aber eher mühsam. Du musst dich an einen Vermarkter wenden, der deinen Strom dann für dich beispielsweise an der Strombörse verkauft. Die Mühe lohnt sich kaum.

Aber Anbieter wie beispielsweise Tibber, die ja Stromlieferanten sind, arbeiten an Modellen, über die Sie mit Hilfe eines intelligenten Stromzählers Dir auch Strom abkaufen können. Tibber ist ja ein Anbieter eines dynamischen Stromtarifes. Den dynamischen Preis bezahlst Du, anhand der kontinuierlichen Messungen deines digitalen Zählers. Und der misst ja nicht nur den Strom, der ins Haus fließt, sondern auch, was von Deinem Haus als Überschuss-Strom in Richtung öffentliches Netz fließt.

Damit kann Tibber deine Lieferung messen und Dir diesen Strom abkaufen. So habe ich die Planungen verstanden, die ein Tibber-Repräsentant in einem Interview dargelegt hat. Und Tibber ist mit Sicherheit nicht der einzige Anbieter, der an sowas arbeitet. Es dürfte sich also in dieser Hinsicht in Zukunft viel tun, damit auch wir „Klein-Erzeuger“ unseren Strom besser und lukrativer direkt vermarkten können. Das Stromnetz wird auch dadurch zum Smart Grid.

Über diesen Einladungscode gibt es bei Tibber für Neukunden 50 Euro Bonus: https://invite.tibber.com/6xtfblds.

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