Energiewende Tipps
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Energiewende-Tipps

  • Normalerweise soll ein Stromzähler nur in eine Richtung drehen und zählen. Strom kann aber trotzdem in beide Richtungen - ins Haus und aus dem Haus - fließen. (Foto: Harry20/Wikipedfia)
    Balkonkraftwerk,  Wissenswert

    Balkonkraftwerk-Wissen: Was ist eine Rücklaufsperre?

    März 14, 2023 /

    „Ich habe ein Balkonkraftwerk und ich speise nichts ins Stromnetz ein, denn mein Stromzähler hat eine Rücklaufsperre.“ Das ist ein häufiger Irrglaube. Denn „Rücklaufsperre“ bedeutet nicht, dass der Stromzähler wie eine Einbahnstraße funktioniert und keinen Strom aus dem haus ins Netz zurückfließen lässt. Eine Rücklaufsperre ist eine Vorrichtung, die in einigen Stromzählern eingebaut ist, um zu verhindern, dass der Zähler rückwärts läuft, also mit anderen Worten rückwärts zählt. Wenn eine Rücklaufsperre vorhanden ist, ist der Zähler technisch nicht in der Lage, den Strom zu registrieren und damit zu zählen, der aus der häuslichen Stromversorgung ins öffentliche Netz zurückfließt. Rücklaufsperre ignoriert eingespeisten Strom Dies kann insbesondere bei der Verwendung von…

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    Andreas

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    Februar 28, 2023
    Hochvoltstromtrasse als Freilandleitung. (Foto: Pixabay/blickpixel)
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  • Balkonkraftwerke sollen gemäß dem Vorschlag des VDE an jedem beliebigen vorhandenem Zähler betrieben werden dürfen. Also auch an alten „Drehscheiben-Zählern“ ohne Rücklaufsperre. Genau das ist bislang verboten. (Foto: Pixabay)
    Balkonkraftwerk,  Energiewende

    Fotovoltaik: Dürfen Stromzähler bald ganz legal rückwärts laufen?

    März 2, 2023 /

    Dürfen Stromzähler bei uns in Deutschland bald ganz legal rückwärts laufen? In den Niederlanden ist vieles unkomplizierter als bei uns. So darf bei unseren Nachbarn ein Stromzähler ganz einfach rückwärts laufen, wenn die Fotovoltaikanlage auf dem niederländischen Dach mehr Strom erzeugt, als im Haus gerade gebraucht wird. In Deutschland steht dem bislang der Strafrechtsparagraph § 268 StGB entgegen, der das als „Fälschung technischer Aufzeichnungen“ unter Strafe stellt. Es drohen Geld und Haftstrafen. Dabei wird aber eigentlich nichts verfälscht, denn es wird ja tatsächlich Strom ins Netz eingespeist und „rückwärts gemessen“, den man mit seiner Fotovoltaikanlage als Überschuss produziert. Sicher, man kann dafür eine Vergütung bekommen, deren Beantragung aber ein…

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    Andreas

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