Biomasse ist keine erneuerbare Energiequelle mehr?
Kaum hat man den Monitoringbericht nebst der Agenda von Katherina Reiche verdaut, kommt der nächste Tiefschlag gegen die erneuerbaren Energien. Und auch der hat es in sich! Es geht um die Novelle des Stromsteuergesetzes (Stand September 2025). Denn dort sollen große Biomasseanlagen bald steuerlich benachteiligt werden! Branchenverbände warnen vor Rückschritt für die Energiewende
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 eine Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Im vorliegenden Entwurf wird vorgesehen, Biomasseanlagen ab einer Größe von 2 Megawatt (MW) elektrischer Leistung künftig nicht mehr als erneuerbare Energieträger im Sinne des Stromsteuergesetzes zu behandeln. Branchenverbände sowie zahlreiche Akteure aus der Bioenergiebranche sehen darin einen deutlichen Rückschritt für die Energiewende in Deutschland.
Geplante Änderungen im Überblick
Laut Regierungsentwurf soll die bisherige Stromsteuerbefreiung für große Biomasseanlagen entfallen. Also auf Anlagen, die Energie aus nachwachsender Biomasse erzeugen. Die geplante Streichung betrifft insbesondere Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und weitere große Biomasseanlagen. Diese würden künftig im Stromsteuerrecht fossilen Kraftwerken wie Kohle- und Gaskraftwerken gleichgestellt werden. Also den anlagen, die fossile und nicht nachwachsende Rohstoffe verbrennen und damit Das Finanzministerium begründet die Maßnahme mit dem Ziel, Bürokratie zu reduzieren. Demnach würden aufwendige Nachweise über die Nachhaltigkeit der eingesetzten biologischen Quellmasse entfallen.bioenergie
Aber beim Verbrennen von Biomasse entsteht doch auch CO₂?!
Bei der Verbrennung von Energiequellen entsteht stets Kohlenstoffdioxid (CO₂), das als zentrales Treibhausgas zur globalen Erwärmung beiträgt. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Herkunft des freigesetzten CO₂: Während bei der Verbrennung von Kohle und Erdgas fossiler Kohlenstoff aus langzeitigen Lagerstätten freigesetzt wird, der über Millionen Jahre in der Erde gebunden war und das Klima zusätzlich belastet, stammt das bei der Verfeuerung von Biomasse freiwerdende CO₂ ursprünglich aus der Atmosphäre.
Pflanzen nehmen während ihres Wachstums exakt die Menge CO₂ aus der Atmosphäre auf, die bei ihrer Nutzung – also auch der Verbrennung – wieder abgegeben wird. Deshalb gilt Biomasse – bei nachhaltiger Nutzung und Nachpflanzung – als nahezu CO₂-neutraler Energieträger, da kein zusätzliches CO₂ in den Kreislauf eingespeist wird, im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die den natürlichen Kohlenstoffkreislauf durch ihren Verbrauch dauerhaft stören.
Es ist also ein vollkommener energiepolitischer Widerspruch, dass Strom aus nachhaltig erzeugter Biomasse im Gesetzesentwurf nicht mehr als erneuerbar gilt, sondern mit klimaschädlicher Kohle oder Erdgas steuerlich gleichgestellt werden soll.
Kritik der Verbände
Fachverbände wie das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisieren die geplante Änderung scharf. Sie weisen darauf hin, dass die Anerkennung von Biomasse als erneuerbarer Energieträger ein grundlegendes Prinzip der deutschen und europäischen Energiepolitik ist. Bereits nach geltender Rechtslage müssen Betreiber von Biomasseanlagen für die EEG-Förderung Nachhaltigkeitszertifikate nachweisen. Die vorgeschobene Begründung eines bürokratischen Mehraufwands wird daher von Branchenvertretern als nicht stichhaltig angesehen.
Die Branchenvertreter warnen davor, dass eine steuerliche Gleichbehandlung von Biomasse und fossilen Energieträgern ohne Differenzierung nach Nachhaltigkeitskriterien zum Abbau von Klimaschutzanreizen führen könnte. Insbesondere im ländlichen Raum drohten dadurch Arbeitsplatzverluste und eine Schwächung der regionalen Wertschöpfungsketten.energiezukunft+1
Die Vergleichstabelle konnte nicht ausgegeben werden.Zuwiderhandlung gegen Europarecht
Die geplante Herausnahme von Biomasse-Großanlagen aus der Liste der „erneuerbaren Energieträger“ im deutschen Stromsteuergesetz steht außerdem im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des Europäischen Rechts, insbesondere der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II und RED III). Nach diesen Richtlinien gilt Strom aus nachhaltiger Biomasse eindeutig als erneuerbarer Energieträger. Das EU-Recht erlaubt ausdrücklich Steuerbegünstigungen für nachhaltige Biomasseanlagen – ausgeschlossen werden sollen nur Anlagen, die die strengen europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen.
Die Streichung der steuerlichen Privilegierung in Deutschland ist aus EU-Sicht also nicht erforderlich, solange Biomasseanlagen die Nachhaltigkeitskriterien nach EU-Vorgaben (z.B. REDCert, SURE, ISCC) nachweisen können. Bereits heute erfüllen viele betroffene Anlagen diese Anforderungen und verfügen über entsprechende Zertifikate.
Juristisch ist daher umstritten, ob der Ausschluss der Steuervergünstigung für Biomasse mit vollzogener Nachhaltigkeitszertifizierung überhaupt mit dem europäischen Beihilferecht und den gemeinsamen Energiezielen vereinbar wäre.
Bedeutung von Biomasse für die Energiewende
Biomasse spielt aktuell eine bedeutende Rolle für Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Deutschland. Sie trägt zur Bereitstellung steuerbarer erneuerbarer Energie bei – insbesondere dann, wenn Wind- oder Solarenergie nicht ausreichen. Zudem werden zahlreiche Arbeitsplätze in Landwirtschaft, Handwerk und Dienstleistungssektor durch die Nutzung von Bioenergie geschaffen und gesichert.
Darf man hier spekulieren, dass die Streichung der Steuerprivilegien auch hier den Weg zur Etablierung neuer Gaskraftwerke ebnen soll? Schließlich propagier Katherina Reiche, dass eine stabile Stromversorgung nur mit Zubau von Gaskraftwerken sichergestellt werden könne. Da wären entsprechend große Anlagen die Bioenergie aus Holz & Co erzeugen doch quasi eine Konkurrenz.
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Ausblick auf das parlamentarische Verfahren
Im weiteren parlamentarischen Prozess ist mit Änderungsanträgen zu rechnen. Die Verbände fordern, dass der Gesetzgeber an der bisherigen Anerkennung und steuerlichen Begünstigung nachhaltiger Biomasse festhält. Ziel müsse es sein, erneuerbare Energien technologieoffen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger Lösungen im Energiesektor zu gewährleisten.bioenergie+2
Quellen:
- Hier eine Linkliste aller verwendeten Quellen:
- Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie zur Stromsteuernovelle:
https://www.bioenergie.de/presse/strom/stromsteuer-novelle-darf-biomasse-nicht-mit-fossilen-energien-gleichsetzen - Detaildokument Hauptstadtbüro Bioenergie (PDF):
https://www.bioenergie.de/download_file/2409/1336 - Stellungnahme Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zum Stromsteuergesetz:
https://www.bee-ev.de/service/publikationen-medien/beitrag/stellungnahme-zum-stromsteuergesetz - Aktuelles und Presseschau Hauptstadtbüro Bioenergie:
https://www.hauptstadtbuero-bioenergie.de/aktuelles - EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED II und RED III) im Überblick:
https://www.ineratec.de/de/glossar/red-i-ii-iii-renewable-energy-directive - EUR-Lex: EU-Vorgaben zu erneuerbaren Energien:
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/renewable-energy.html - Energiezukunft.eu: Branchenstellungnahmen zur Stromsteuernovelle:
https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/bioenergie/branche-fordert-biomasse-nicht-mit-fossilen-energien-gleichzusetzen - FAQ-Webseite des BMWK zur Energierechtsnovelle und Biomassepaket:
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/ErneuerbareEnergien/faq-zur-energierechtsnovelle-zur-vermeidung-von-stromspitzen-und-zum-biomassepaket.html
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf Regierungsentwürfen und aktuellen Pressemitteilungen von Fachverbänden. Im weiteren Gesetzgebungsprozess können Änderungen erfolgen.