Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien
Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien – die Entscheidung dürfte bald kommen. Balkonkraftwerke sind eine Form der dezentralen Energieerzeugung, bei der Privatpersonen Solarstrom auf ihren Balkonen erzeugen können. Diese kleinen Fotovoltaikanlagen – bestehend aus ein bis zwei Fotovoltaikmodulen und einem Mikrowechselrichter – ermöglichen es den Menschen, mit geringen Investitionen ihren eigenen sauberen Strom zu produzieren und ihre Stromrechnungen zu senken. In Deutschland haben Balkonkraftwerke in den letzten Jahren deutlich an Beliebtheit gewonnen, da sie eine kostengünstige Möglichkeit bieten, sich an der Energiewende zu beteiligen und Geld zu sparen.
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Allerdings sind mit der Installation von Balkonkraftwerken noch immer gewisse Hürden verbunden. Eine Petition, die vor dem Bundestag eingereicht wurde, hat darauf aufmerksam gemacht und fordert vereinfachte Bedingungen für Balkonkraftwerke. Diese Petition wurde vom Bundeswirtschaftsministerium positiv aufgenommen und hat zu einer Änderung der Fotovoltaik-Strategie geführt, noch bevor sie im Petitionsausschuss vorgestellt wurde.
Ein zentraler Punkt der Petition ist die Forderung nach einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, um die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern bei der Installation von Balkonkraftwerken zu stärken. Derzeit haben es Menschen in Wohnungen oft schwer, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Das, weil das als bauliche Veränderung gilt und sowohl Vermieter als auch Wohnungseigentümergemeinschaften ihr Veto einlegen können. Die Petition fordert daher, Balkonkraftwerke als „privilegierte Maßnahme“ anzuerkennen. Damit wäre die vorgenannte Zustimmung nicht mehr erforderlich.
Kritiker sehen Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme als Einschränkung der Rechte von Vermietern
Die Einbeziehung von Balkonkraftwerken als privilegiert bewertete Maßnahme wurde auch vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) unterstützt. BVI-Präsident Thomas Meier betonte, dass Balkonkraftwerke in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aufgenommen werden sollten, um der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien gerecht zu werden.
Kritiker dieser Pläne monieren, dass mit dem Privilegieren von Balkonkraftwerk zur Förderung erneuerbarer Energien damit die der Rechte der Haus(mit)besitzer und Vermieter eingeschränkt würden. Sie könnten dann beispielsweise einen Wildwuchs an Balkonkraftwerken an Gebäuden nicht mehr verhindern. Das wäre vor allem aus ästhetischen Gründen beispielsweise in historischen Altstädten schwierig.
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Hintergrundwissen „priviligierte Maßnahme“
Der Begriff „privilegierte Maßnahme“ kann je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben. Im Zusammenhang mit Energiewirtschaft, Umwelt und Klimaschutz bezieht sich der Begriff oft auf bestimmte Regelungen, Anreize oder Unterstützungen, die bestimmten Aktivitäten oder Technologien Vorteile gewähren. Hier sind einige Beispiele:
- Erneuerbare Energien: In einigen Ländern können erneuerbare Energiequellen wie Solarenergie, Windenergie oder Biomasse als privilegiert behadelte Maßnahmen eingestuft werden. Das bedeutet, dass sie bevorzugte Tarife für die Einspeisung von Strom ins Netz erhalten oder andere finanzielle Anreize genießen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Auch im Baurecht werden solche Maßnahmen dann bevorzugt.
- Klimaschutzmaßnahmen: Manche Länder gewähren „privilegierte Maßnahmen“ für Unternehmen oder Projekte, die sich besonders für den Klimaschutz einsetzen. Dies könnten finanzielle Unterstützungen, Steuervergünstigungen oder andere Anreize sein, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen.
- Umweltschutz: In einigen Fällen können bestimmte Umweltschutzmaßnahmen oder Technologien als privilegiert eingestufte Maßnahmen definiert werden, um ihre Umweltauswirkungen zu verringern. Dies könnte beispielsweise für Technologien zur Abfallreduzierung oder -recycling gelten.
- Förderprogramme: „Privilegierte Fördermaßnahmen“ können auch Teil von staatlichen Förderprogrammen sein, die auf die Unterstützung bestimmter Projekte oder Sektoren abzielen, um wirtschaftliche oder soziale Ziele zu erreichen.
Der genaue Inhalt und die Bedeutung des Begriffs hängen von den spezifischen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Landes oder einer Organisation ab. In der Regel sollen Maßnahmen dazu beitragen, den Übergang zu nachhaltigen, umweltfreundlichen und energieeffizienten Praktiken zu fördern.
Im Kontext des Baurechts kann der Begriff auf bestimmte Bauvorhaben oder Nutzungen von Grundstücken verweisen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Bestimmungen besondere Vorteile oder Erleichterungen genießen. Diese Vorteile können im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, Flächennutzungsplänen oder anderen baurechtlichen Aspekten stehen. Hier sind einige Beispiele:
- Bebauungspläne: In manchen Fällen können bestimmte Nutzungen oder Bauvorhaben in Bebauungsplänen als „privilegierte Maßnahmen“ definiert sein. Diese Maßnahmen erhalten möglicherweise spezielle Befreiungen von bestimmten Vorschriften oder Einschränkungen, um ihre Umsetzung zu erleichtern.
- Vorranggebiete: In Flächennutzungsplänen können „privilegierte Maßnahmen“ bestimmte Flächen ausweisen, die bevorzugt für bestimmte Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe oder Freizeit genutzt werden sollen.
- Baurechtliche Ausnahmen: Einige Bauvorhaben oder Nutzungen könnten aufgrund ihrer besonderen Bedeutung oder ihrer Beitrag zur Gemeinschaft als „privilegiert behandelte Maßnahmen“ betrachtet werden. Dies könnte dazu führen, dass sie von bestimmten baurechtlichen Anforderungen oder Genehmigungsverfahren befreit werden.
- Förderprogramme: „Privilegierte Maßnahmen“ im Baurecht könnten auch im Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen stehen, die bestimmte Bauvorhaben oder Nutzungen unterstützen und finanzielle Anreize bieten.
- Nachhaltiges Bauen: In einigen Ländern können Bauvorhaben, die nachhaltige Baustandards erfüllen, als „privilegierte Maßnahmen“ gelten und von schnelleren Genehmigungsverfahren oder anderen Vorteilen profitieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition und Auslegung von „privilegierten Maßnahmen“ im Baurecht von Land zu Land und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können. Sie sind oft Teil der planungsrechtlichen Instrumente, um bestimmte Entwicklungsziele zu erreichen und das Bauen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen zu fördern.