Standardmaß von Fotovoltaikmodulen kollidiert mit deutschem Baurecht
Das Standardmaß von Fotovoltaikmodulen kollidiert mit deutschem Baurecht – Chinesische Hersteller von Fotovoltaikmodulen haben sich offenbar auf eine einheitliche Standardgröße für ihre Paneele geeinigt. Diese sollen 2,38 Meter lang und 1,13 Meter breit werden. Damit werden sie größer, als die bisher üblichen Module, die meist knapp unter 2 Metern Länge und 1 Meter Breite bleiben. Grundsätzlich ist eine Standardisierung erst einmal nichts verkehrtes, ermöglicht sie hier doch beispielsweise auch einheitliche Montagesysteme und ähnliches. Warum diese neue „große Größe“ aber trotzdem einige Schwierigkeiten und Probleme mit sich bringt, schauen wir uns hier an.
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Diese geplante standardisierte Größe von 2,38 Meter Länge und 1,13 Meter Breite hat potenziell Auswirkungen auf den deutschen Balkonkraftwerkmarkt und kollidiert zudem mit aktuellem deutschen Baurecht. Die führenden chinesischen Unternehmen, darunter JinkoSolar, Canadian Solar, JA Solar, Risen Energy, Lingi, TW Solar, Trina Solar, Astronergy und DAS Solar, möchten die Lagerung und Auslieferung ihrer Solarmodule mit dem Ziel optimieren, die Effizienz zu steigern und Materialverschwendung zu vermeiden.
Dazu haben sie für Fotovoltaikmodule eine feste Form und Größe von 2,38×1,13 Metern festgelegt, die mit den gängigen Silizium-Wafern aufgebaut werden können, die in der Solarzellenproduktion weit und massenhaft verbreitet sind. Mit 2,38 mal 1,13 Metern haben diese Module dann eine Fläche von knapp 2,7 Quadratmetern. Damit ließen sich deutlich höhere Leistungen von jenseits 500 WattPeak pro Modul erreichen, um mal einen Vorteil zu nennen.
Standardmaß von Fotovoltaikmodulen Problem 1: Zwei Quadratmeter sind das Limit im Baurecht
Aus dieser großen Fläche von 2,68 Quadratmetern erwächst das erste Problem. Im deutschen Baurecht gibt es nämlich ein Limit von zwei Quadratmetern für die Größe von Fotovoltaikmodulen bei der Montage an Gebäuden. Mit den neuen standardisierten Solarmodulen wirde diese Grenze automatisch gerissen und überschritten. Damit ergeben sich Konflikte bei der Zulässigkeit von mit solchen Modulen geplanten Fotovoltaikanlagen. Und zwar unabhängig davon, ob es sich im Balkonkraftwerke oder große PV-Anlagen geht.
Ob und wenn ja welchen Sinn diese deutsche Vorschrift auf eine Begrenzung der Größe auf zwei Quadratmeter macht, ist fraglich. Denn auch wenn die einzelnen Module unter zwei Quadratmetern bleiben, werden sie auf einem Dach in einer PV-Anlage ja durch die Montage auf einer Unterkonstruktion zu einer großen Gesamtfläche zusammengesetzt. Und ob diese Fläche nun aus 25 kleinen oder 20 großen Modulen besteht, ändert ja nichts an der Größe der Fläche insgesamt.
Immerhin könnte diese deutsche Bauvorschrift überdacht hat und angepasst werden, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen. Bislang aber gibt es noch keine offiziellen Aussagen des Deutschen Instituts für Bautechnik über eine mögliche Anhebung dieser Grenze. Daher bleibt es abzuwarten, wie die deutschen Behörden auf die Einführung der neuen Norm reagieren.
Standardmaß von Fotovoltaikmodulen Problem 2: Zu groß für den Balkon?
Obwohl der Plan der chinesischen Hersteller vernünftig erscheint, birgt er neben dem Baurecht auch potenzielle Herausforderungen für deutsche Balkonkraftwerk-Enthusiasten. Das wesentliche Problem liegt darin, dass die Breite der Solarmodule von 1,13 Metern für viele deutsche Balkon-Geländer zu hoch ist.
Die Landesbauverordnungen sehen für Balkongeländer eine Höhe von mindestens 90 Zentimetern vor. Höher sind Balkongeländer daher selten. Nur bei Gebäuden ab einer Höhe von 12 Metern sind dann 110 Zentimeter für die Geländerhöhe vorgeschrieben.
Die Module können an einem Balkon nur quer montiert werden. Die bisherige Breite von maximal einem Meter passt gut an Balkongeländer und -brüstungen. Doch mit 1,13 Meter ragt das Modul entweder nach oben über die Brüstung heraus. Oder aber es wird so montiert, das es nach unten übersteht. Dann aber kann es bei einem Bewohner in der Wohnung darunter eventuell in dessen Sichtfeld hinein ragen. Damit wäre entweder Streit vorprogrammiert, oder eine Eigentümerversammlung lehnt die Montage ab.
Zusammenfassend könnte die Vereinheitlichung der Solarmodulgröße durch chinesische Hersteller für den deutschen Markt eine Herausforderung darstellen. Zumindest wenn das Baurecht nicht angepasst wird. Es ist zu hoffen, dass mögliche Anpassungen oder Ausnahmen von den Herstellern und den deutschen Behörden in Betracht gezogen werden, um den Einsatz von Solaranlagen auf deutschen Dächern und Balkonen weiterhin zu ermöglichen. Das Standardmaß von Fotovoltaikmodulen kollidiert mit deutschem Baurecht, solange das nicht angepasst wird.