Speicherung von Persönlichkeitsprofilen von Energiekunden umstritten
Speicherung von Persönlichkeitsprofilen von Energiekunden umstritten: Das Vorhaben der beiden Wirtschafts-Auskunftsdienste Schufa und CRIF Bürgel, umfassende Persönlichkeitsprofile von privaten Strom- und Gaskunden zu speichern und diese Daten dann den diversen Energieanbietern zur Verfügung zu stellen, stößt bei Verbraucherschützern auf Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Verbraucherfreiheit.
Medien berichten aktuell über einen Plan der beiden Wirtschafts-Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel. Diese wollen demnach detaillierte Persönlichkeitsprofile von Strom- und Gaskunden erstellen und in einer zentralen Datenbank speichern. Diese Profile sollen dann Energieanbietern zur Verfügung stehen. Damit können dann möglicherweise die Verbraucherentscheidungen in Bezug auf den Energieanbieterwechsel beeinflußt werden. So können Energieanbieter in den Profilen beispielsweise auswerten, ob ein Verbraucher „vertragstreu“ ist oder aber häufiger den Vertrag wechselt, um eben durch diese Wechsel bei den Energiekosten zu sparen. Mit dieser Information könnte ein Energieanbieter dann beispielsweise einen „zu wechselfreudigen“ Kunden ablehnen, anstatt ihm einen Vertrag für Strom oder Gas anzubieten. Die Diskussion um den Datenschutz und das Verbraucherrecht hat in diesem Kontext mittlerweile an Fahrt gewonnen.
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Was genau soll in den Persönlichkeitsprofilen von Energiekunden gespeichert werden?
Laut Berichten plant Schufa in Zusammenarbeit mit CRIF Bürgel, Persönlichkeitsprofile von Energiekunden in einer zentralen Datenbank namens „E-Pool“ zu speichern. Dabei sollen Informationen über bisherige Vertragsverhältnisse, deren Laufzeiten und andere Daten der Verbraucher erfasst und ausgewertet werden. Dies, so die Befürchung von Verbraucherschützern, könnte sich dann auf die Fähigkeit der Verbraucher auswirken, ihren Energieanbieter zu wechseln. Warum? Möglicherweise kann ein Anbieter die Daten in diesen Profilen dazu verwenden, wechselwillige Energiekunden zu beeinflussen oder gar abzulehnen.
Verbraucherschutzorganisationen schlagen Alarm
Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben bereits Bedenken gegen diese Pläne der beiden Wortschafts-Auskunfteien geäußert. Die Verbraucherzentrale Saarland beispielsweisw betont, dass solche Pläne gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen könnten. Die DSGVO besagt, dass Datensammlungen nur bei einem berechtigten Interesse zulässig sind. Sammeln um des Sammelns Willen geht also nicht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schließt sich dieser Ansicht an und stellt auperdem infrage, ob die geplante Datenspeicherung den Prinzipien des Datenschutzes und der Verbraucherrechte im Einklang stehen.
Kampf um Verbraucherfreiheit
Das Vorhaben, umfassende Persönlichkeitsprofile von Energiekunden zu speichern, könnte dazu führen, dass Verbraucher, die ihren Energieanbieter wechseln möchten, vor Herausforderungen stehen. Beispielsweise, indem ein Abieter sie als Kunden ablehnt, weil sie in der Vergangenheit häufig zu günstigeren Anbietern gewechselt sind. Die Transparenz darüber, wie diese Daten gesammelt, genutzt und weitergegeben werden, ist deshalb für den Verbraucherschutz von großer Bedeutung. Die Verbraucherschützern ermutigen die Verbraucher daher, regelmäßig bei der Schufa Auskünfte über die bei Auskunfteien gespeicherten Daten einzuholen und bei Bedarf Korrekturen vorzunehmen.
Forderung nach Transparenz und Schutz bei Speicherung von Persönlichkeitsprofilen von Energiekunden
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Verbraucher das Recht haben, Informationen darüber zu erhalten, welche Unternehmen Zugriff auf ihre gespeicherten Daten haben. Verbraucher können die kostenlose Selbstauskunft kann auf verschiedenen Wegen anfordern, einschließlich formloser schriftlicher Anfragen oder digitaler Kommunikationsmittel. Es sei jedoch davor gewarnt, dass bei einigen Anbietern versteckte Gebühren für die Auskunft anfallen könnten.
Speicherung von Persönlichkeitsprofilen von Energiekunden umstritten – Fazit
Die Pläne von Schufa und CRIF Bürgel, umfassende Persönlichkeitsprofile von Energiekunden zu speichern und diese Daten dann großzügiga mit Energieanbietern zu teilen, haben reichlich Datenschutzbedenken aufgeworfen. Man fühlt sich irgendwie an den Punktekatalog in Flensburg für Verkehrssünder erinnert. Wer sozusagen zu viele Punkte durch einen zu häufigen Anbieterwechsel bei Strom und Gas hat, muss mit Benachteiligungen rechnent. Die Verbraucherzentralen betonen die Wichtigkeit von Transparenz und Verbraucherschutz in dieser Angelegenheit. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion über die Datenspeicherung und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Verbraucherfreiheit sich weiterentwickelt. Verbraucher sind angehalten, ihre Rechte zu kennen und regelmäßig Auskünfte über ihre gespeicherten Daten einzuholen, um sicherzustellen, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.