Kommt eine „FI-Pflicht“ für Balkonkraftwerke?
Kommt tatsächlich einen „FI-Pflicht“ für Balkonkraftwerke? Über das Positionspapier des VDE, mit dem zahlreiche Erleichterungen für Balkonkraftwerke eingeführt werden sollen, haben wir schon berichtet. Doch der Punkt 5 dieses Positionspapiers bringt auch eine neue technischen Hürde, die Vorschrift werden könnte. Hinter der etwas hölzernen Formulierung „Forderung eines mit der Mini-EEA verbundenen mobilen RCD (PRCD) vor dem Einspeisepunkt zur Herstellung der sicheren elektrischen Trennung der Mini-EEA im Fehlerfall“ steckt im Prinzip eine FI-Pflicht für Balkonkraftwerke. Was bedeutet das genau?
In der Welt der Elektrotechnik ist die Sicherheit von größter Bedeutung. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, gibt es bestimmte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Eine dieser Vorgaben ist die Forderung bestimmte elektrischen Anlagen mit einem „RCD (Residual Current Device)„, also auf Deutsch einem Fehlerstromschutzschalter, auch „FI“ genannt, auszustatten. Der hat eine simple Aufgabe, die in der Wikipedia wie folgt definiert wird: „Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen jeder Bauform schalten bei gefährlich hohen Fehlerströmen gegen Erde die Spannung ab und tragen so zur Reduzierung lebensgefährlicher Stromunfälle in Niederspannungsnetzen maßgeblich bei.“ Bei Husinstallationen gibt es im prinzip eine FI-Pflicht. Sie werden heute immer verbaut.
FI-Pflicht bei Balkonkraftwerken vor dem „Einspeisepunkt“
Abschnitt 5 im Positionspapier des VDE sieht vor das eine „Mini-EEA“ also eine „Mini-Energie-Erzeugungs-Anlage“ – sprich das Balkonkraftwerk – einen mobilen RCD (PRCD) vor dem Einspeisepunkt haben soll. Auf Deutsch: In die 230-Volt-AC-Leitung zwischen Mikrowechselrichter und der Steckdose soll ein FI in das Kabel eingeschleift werden, damit die „Mini-EAA“ im „Fehlerfall“ sicher elektrisch vom Hausnetz getrennt wird. Also eine FI-Pflicht?
So können „mobile FIs“ aussehen, die es so auch bei Amazon gibt.
Aber was genau bedeutet diese Vorgabe?
Um sicherzustellen, dass ein elektrischer Fehler in einer Anlage keine Gefahr für die Anwender darstellen, soll der mobile RCD den Stromkreis sofort unterbrechen. Es geht also um den Schutz des Menschen vor einem elektrischen Schlag, falls mit der Anlage etwas nicht stimmt. Dann soll kein Wechselstrom mehr aus dem Wechelrichter kommen. Doch im Prinzip ist dieser zusätzliche mobile FI in der Leitung zwischen Mikrowechselrichter und Steckdose überflüssig. Warum?
Jeder in Deutschland zugelassene Wechselrichter hat verpflichtend eine „NA-Schutzschaltung“ eingebaut. Dieser „Netz- und Anlagenschutz“ im Wechselrichtern sorgt dafür, dass dieser die Anlage binnen Millisekunden abschaltet, sobald die Verbindung zum Wechselstromnetz unterbrochen wird. Der NA-Schutz macht im Wechselrichter also genau das gleiche, was der FI in der Leitung zwischen Wechselrichter und Steckdose machen würde.
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Wie funktioniert der NA-Schutz im Wechselrichter?
Der NA-Schutz nach der Norm VDE 4105 ist eine „typgeprüfte Schutzeinrichtung mit Konformitätsnachweis“. In Deutschland zugelassene Mikrowechselrichter müssen diese Norm erfüllen, also einen NA-Schutz an Bord haben, und das nachweisen. Was macht der NA-Schutz konkret? Die Schaltung prüft permanent, ob ein Wechselstrom mit einer definierten Spannung und Frequenz an dem Hausanschluss anliegt. Also dem Anschluss, in den eingespeist wird, sprich an der Steckdose. Schwankt einer der beiden oder beide Parameter oder fällt ganz aus, schaltet die NA-Schutzschaltung die Anlage sofort binnen Millisekunden „frei“.
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Selbst wenn in den Fotovoltaikmodulen durch Sonneneinstrahlung noch Gleichstrom (DC) entsteht, wird dieser nicht mehr umgewandelt und eingespeist. Wenn dann beispielsweise ein Elektriker an der Leitung arbeitet und im Keller die Sicherung abschaltet, kommt kein Strom mehr von der „Mini-EEA“. Er kann gefahrlos an der Leitung arbeiten. Ohne den NA-Schutz könnte es passieren, dass das Balkonkraftwerk weiter arbeitet und 230 Volt ins Netz einspeist. Und das, obwohl die Sicherung im Keller aus ist. Das bedeutet dann Gefahr für den Elektriker.
Eigentlich ist der mobile FI nicht so dramatisch
Kommt eine „FI-Pflicht“ für Balkonkraftwerke, dann gilt: Diesen vom VDE vorgesehen FI als zusätzlichen Schutz in die Leitung einzuschleifen ist absolut kein Hexenwerk. In Sachen der nötigen Bauteile ist das auch nicht teuer. Aber die Montage darf wieder nur von einem zertifizierten Elektroinstallateur durchgeführt werden. Und das steigert den Aufwand und dann meist doch wieder die Kosten. Allerdings gibt es auch fertig konfigurierte Leitungen mit RCD. Damit hat man dann aber viel „Kabelgedöns“ und die Anschaffungskosten. Die dürften aber günstiger sein, als der Stundenlohn eines Elektroinstallateurs.
Anmerkung zur FI-Plficht zum Schluss
Im Punkt 5 des Positionspapiers steht auch „Die Spannungsabschaltung für Mini-EEA mit Schuko-Stecker muss funktional sicher umgesetzt sein.“ Es kann also sein, dass der Nachweis des NA-Schutzes im Wechselrichter auch einfach als ausreichend anerkannt wird und der zusätzliche FI nur dann gefordert wird, wenn der NA-Schutz fehlen würde. Warten wir also ab, was aus dem Positionspapier konkret wird. Denn dieses muss ja dann in anwendbare Regeln ausgearbeitet werden.