Balkonkraftwerke: Extra-Gebühren für Zählertausch sind unzulässig
Wer ein Balkonkraftwerk installiert muss für einen vom Messstellenbetreiber verlangten Zählertausch nichts extra bezahlen. Das hat jüngst die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz offiziell geklärt und solche Extragebühren als nicht rechtmäßig definiert. Dennoch versuchen Messstellenbetreiber oft, für einen Zählertausch zu kassieren. Hier der konkrete Fall.
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Christian Muth aus Offenburg hat im Oktober 2022 ein Balkonkraftwerk mit der zulässigen Leistung von 600 Watt installiert. Sein Netz/Messstellenbetreiber bestand dann nicht nur auf einen Zählertausch, sondern wollte dafür auch 113,05 Euro kassieren. Dagegen hat er sich gewehrt und das erfolgreich. Muth führte zunächst eine Auseinandersetzung mit dem Messstellenbetreiber.
Balkonkraftwerke Extra-Gebühren für Zählertausch erfolgreich abgewehrt
Als dies nicht half, wandte er sich an die „Clearingstelle EEG“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Und diese Clearingstelle fällte eine maßgebliche Entscheidung: Der Messstellenbetreiber hat keinen Anspruch auf ein extra erhobenes Entgelt für den Zählertausch. Stattdessen darf er nur die sowieso übliche Messstellengebühr von 20 Euro pro Jahr erheben. Diese wird grundsätzlich fällig und über die Stromrechnung erhoben. Der reguläre und turnusmäßige Zählertausch erfolgt schließlich auch für den Kunden kostenlos.
Wird beispielsweise im regulären Abstand irgendwann ein alter Drehscheibenzähler (Ferraris-Zähler) gegen einen modernen digitalen Zähler getauscht, geschieht das ohne Extragebühren. Demach muss der Messstellenbetreiber, wenn er von sich aus auf einen Zählertausch bei Anschaffung eines Balkonkraftwerkes besteht, den Tausch für den Kunden ebenfalls kostenlos durchführen.
Aus dem Fall von Christian Muth sollte sich ein Präzedenzfall ableiten lassen, auf den sich Stromanschlussbesitzer berufen können. Berufen, um entweder eine geforderte Extragebühr für den Zählertausch abzuwehren oder diese zurück zu verlangen, wenn sie diese schon bezahlt haben. Christian Muth jedenfalls erhielt nach dieser Entscheidung der Clearingstelle die 113,05 Euro zurück erstattet.
Was mach diese Clearingstelle EEG?
Was genau macht die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz? Die Clearingstelle EEG/KWKG ist eine unabhängige Einrichtung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Deutschland betrieben wird. Sie ist spezialisiert auf die Schlichtung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Akteuren im Bereich erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung beizulegen und Lösungen zu finden.
Die Clearingstelle hat verschiedene Funktionen:
- Schlichtung: Die Clearingstelle bietet eine neutrale Plattform, auf der Konflikte zwischen Strom- und Wärmeerzeugern, Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und anderen Parteien beigelegt werden können. Sie vermittelt zwischen den beteiligten Parteien, analysiert die rechtlichen Aspekte und trägt dazu bei, praktische Lösungen zu finden.
- Beratung: Die Clearingstelle bietet kostenlose Beratung für die Beteiligten bei Fragen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung des EEG und KWKG. Sie hilft dabei, Missverständnisse zu klären und rechtliche Fragen zu beantworten.
- Empfehlungen und Stellungnahmen: Die Clearingstelle gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung ab. Diese dienen als Orientierungshilfe für die beteiligten Parteien.
- Veröffentlichungen: Die Clearingstelle veröffentlicht regelmäßig Informationen, Leitfäden und Fallbeispiele, um Transparenz in Bezug auf rechtliche und technische Aspekte des EEG und KWKG zu schaffen.
Die Clearingstelle trägt dazu bei, die Umsetzung und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern und Streitigkeiten auf dem Weg der Schlichtung beizulegen. Dies unterstützt die Weiterentwicklung und den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.
Verbraucher können sich an die Clearingstelle wenden, um Unterstützung zu erhalten. Diese Stelle klärt außergerichtlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und kann bei Fragen und Problemen im Zusammenhang unter anderem mit dem Austausch des Stromzählers behilflich sein. Aben mit solchen Entscheidungen wie: Balkonkraftwerke: Extra-Gebühren für Zählertausch sind unzulässig.
Balkonkraftwerke boomen
Balkonkraftwerke erfreuen sich wachsender Beliebtheit, da sie den einfachen Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom ermöglichen und einfach zu installieren und in Betrieb zu nehmen sind. Und daher darf man vermuten, dass vielen Verbraucher, die ein Balkonkraftwerk installieren, vom Messstellenbetreiber ein Zählertausch samt Gebühren dafür „verordnet“ wurde und wird. Jetzt hat in diesem Punkt die Clearingstelle eine Grundsatzentscheidung getroffen, auf die man sich berufen kann.
Insgesamt zeigt der Fall von Christian Muth, wie wichtig es ist, Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten in Sachen Balkonkraftwerke zu informieren. Es ist ratsam, sich bei Fragen rund um den Austausch des Stromzählers und andere energierelevante Themen an entsprechende Stellen wie die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder alternativ auch die Verbraucherzentralen der Bundesländer zu wenden. Diese Institutionen bieten Unterstützung, Informationen und Hilfestellungen für Verbraucher.