Moderne digitale Stromzähler ablesen und verstehen
Moderne digitale Stromzähler und Smartmeter sind ein wichtiger Bestandteil jeder Stromversorgung. Sie zeigen an, wie viel Strom verbraucht aber auch eingespeist wird. Dabei gibt es verschiedene Anzeigen, die auf dem Stromzähler abgelesen werden können. Vor dem in Kilowattstunden angezeigten Stromverbrauch tauchen verschiedene dreistellige Kennzahlen nach der Schreibweise „X.X.X“ auf. Die beiden wichtigsten Verbrauchsanzeigen haben die Kennzeichnung 1.8.0 und 2.8.0.
Digitale Stromzähler: 1.8.0 zeigt den Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz an
Die Anzeige 1.8.0 der digitale Stromzähler gibt den Gesamtverbrauch an. Steht eine „1“ davor, handelt es sich um den Strombezug vom Versorger. Je nach Tarif kann der Stromzähler auch weitere Unterzähler haben. So steht beispielsweise 1.8.1 für den Haupttarif (HT) und 1.8.2 für den Nebentarif (NT). Wenn es keine Unterscheidung zwischen HT und NT gibt, zeigt der Zähler nur die Anzeige 1.8.0 an. Haupt- und Nebentarif unterscheiden sich oft über die Uhrzeit, stellen also einen Tag- und Nachttarif dar.
1.8.0 Gesamtsumme Strombezug. Bei einem gesplitteten Tarif also die Summe aus Haupttarif und Nebentarif.
1.8.1 steht bei einem Split/Zweitarifezähler für den Bezug im Haupttarif (HT). Beispielsweise 6.00 bis 21.00 Uhr.
1.8.2 steht bei einem Split/Zweitarifezähler für den Bezug im Nebentarif (NT). Beispielsweise 21.00 bis 6.00 Uhr.
Digitale Stromzähler: 2.8.0 zeigt die Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz an
Die Anzeige 2.8.0 der digitale Stromzähler hingegen gibt die Gesamteinspeisung an. Eine „2“ vor der Anzeige bedeutet, dass es sich um den Strom handelt, den die hauseigene Anlage beispielsweise über die Fotovoltaik an den Stromversorger liefert. Auch hier gibt es theoretisch je nach Tarif weitere Unterzähler wie 2.8.1 für die Einspeisung im Haupt und Nebentarif. Faktisch wird bei der Einspeisevergütung aber nicht in HT und NT unterschieden. Den festgelegten Betrag gibt es rund um die Uhr.
2.8.0 Gesamtsumme Stromeinspeisung. Bei einem gesplitteten Tarif also die Summe aus Haupttarif und Nebentarif.
2.8.1 steht bei einem Split/Zweitarifezähler für die Einspeisung im Haupttarif (HT). Beispielsweise 6.00 bis 21.00 Uhr.
2.8.2 steht bei einem Split/Zweitarifezähler für die Einspeisung im Nebentarif (NT). Beispielsweise 21.00 bis 6.00 Uhr.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anzeige 1.8.0 und 2.8.0 nur den Gesamtverbrauch bzw. die Gesamteinspeisung anzeigen. Wenn der digitale Stromzähler weitere Unterzähler hat, müssen diese addiert werden, um die Summe und damit den tatsächlichen Verbrauch oder die Einspeisung zu ermitteln. Addiert man also 1.8.1 und 1.8.2, sollte der Wert von 1.8.0 dabei herauskommen.
Die Bedeutung der Kennzahlen in der zweiten vorderen Zeile
Unter dem „Vorspann“ mit der 1.8.0 oder 2.8.0 gibt es eine weitere Statuszeile und dahinter eine weitere Verbrauchsanzeige. Hier deren Bedeutung:
PIN | Eingabe einer PIN erforderlich |
P | Aktuelle Leistung in Kilowatt |
E | Stromverbrauch seit der letzten Nullstellung des Zählers |
1d | Verbrauch für den letzten Tag, oder genauer die letzten 24 Stunden |
7d | Verbrauch für die letzten sieben Tage (Wochenverbrauch) |
30d | Verbrauch für die letzten 30 Tage (Monatsverbrauch) |
365d | Verbrauch für die letzten 365 Tage (Jahresverbrauch) |
0.2.2 | PIN-Schutz aktiviert |
Insgesamt ist der digitale Stromzähler eine wichtige Komponente in der Stromversorgung und ermöglicht es, den Verbrauch oder die Einspeisung genau zu messen und abzurechnen.
Digitale Stromzähler bis 2032 flächendeckend
In Deutschland sollen bis spätestens 2032 alle alten Stromzähler gegen digitale Stromzähler, sogenannte „Smart Meter“, ausgetauscht sein. Dieser Wechsel zu den digitalen Zählern wird durch das „Smart Meter-Gesetz“ vorangetrieben, das vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Einsatz von Smart Metern ermöglicht eine digitale Steuerung der Stromversorgung und ist besonders wichtig für ein klimaneutrales Energiesystem, da es Schwankungen im Verbrauch und bei der Erzeugung erneuerbarer Energien besser ausgleichen kann.
Die Einführung der Smart Meter erfolgt schrittweise ab dem Jahr 2025, wobei die jährlichen Betriebskosten für normale Haushalte auf 20 Euro gedeckelt sind. Mit dynamischen Tarifen, die ab 2025 für Energieanbieter verpflichtend sind, können Verbraucher ihren Stromverbrauch in günstige Zeiträume verschieben. Die Privatsphäre und Datensicherheit stehen dabei im Vordergrund, da die Datenübertragung verschlüsselt und pseudonymisiert erfolgt. Die Smart Meter-Sicherheitsstandards übertreffen sogar die von Online-Banking, wodurch Deutschland in puncto Datensicherheit eine Vorreiterrolle in Europa einnimmt1.
Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt