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Energiewende-Tipps

  • Ein Balkonkraftwerk würde die Fassade optisch verschandeln ist ein poft gehörtes Argument gegen balkonktaftwerke. (Foto: Pixabay)
    Balkonkraftwerk

    Balkonkraftwerke: Rechtsstreit enthüllt Herausforderungen für Vermieter und Mieter

    August 28, 2023 /

    Balkonkraftwerke, auch bekannt als Mini-Solaranlagen oder Steckersolargeräte, sind derzeit ein heißes Thema. Doch während sie für Mieter eine umweltfreundliche Energiequelle darstellen, können sie für Vermieter zu einer Quelle der Frustration werden. Immer mehr Mieter interessieren sich für Balkonkraftwerke als umweltfreundliche Energiequelle. Diese Mini-Solaranlagen sind jedoch nicht immer willkommen, und Vermieter können aus verschiedenen Gründen die Installation ablehnen. Ein aktueller Rechtsstreit vor dem Amtsgericht (AG) Kiel wirft ein Schlaglicht auf die damit verbundenen Herausforderungen und die Bemühungen von Umweltlobbyisten, Klarheit zu schaffen. Mieter kämpfen gegen Verbote Ein Paar aus Kiel hat vor Gericht gegen das Verbot geklagt, eine Mini-Solaranlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die Hausverwaltung stellte hierfür umfangreiche Anforderungen,…

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    Andreas

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    Wenn der Preis stimmt, kannst Du zuschlagen. Ein Balkonkraftwerk beim. Discounter kaufen ist kein Risiko. Foto: Screenshot
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  • Vermieter und Wohnungseigentümergemeischaften können Balkonkraftwerke bald nicht mehr ohne weiteres ablehnen. (Foto: Pixabay)
    Balkonkraftwerk,  Energiewende

    Balkonkraftwerke bald als privilegierte Maßnahmen nicht mehr zustimmungspflichtig?

    März 28, 2023 /

    Balkonkraftwerke in Mietwohnungen und Wohnungsgemeischaften bald „automatisch genehmigt“? Eine Formulierung in der „Photovoltaik-Strategie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat es in sich. Für viele ist es eine gute Nachricht. Um diese Formulierung geht es: Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB: Der Betrieb eines Steckersolargerätes muss durch Wohnungseigentümergemeinschaften oder den Vermietenden genehmigt werden. Mit Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen hätten Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mietende einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Steckersolargerätes. Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf Das bedeutet diese Regelung der „privilegierten Maßnahmen“ Balkonkraftwerke können demnach bald auch in Mietwohnungen und Mehrparteienhäusern einfacher betrieben werden. Die Aufnahme dieser Geräte in den Katalog privilegierter Maßnahmen…

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    Andreas

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