Balkonkraftwerke: Extra-Gebühren für Zählertausch sind unzulässig
Wer ein Balkonkraftwerk installiert muss für einen vom Messstellenbetreiber verlangten Zählertausch nichts extra bezahlen. Das hat jüngst die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz offiziell geklärt und solche Extragebühren als nicht rechtmäßig definiert. Dennoch versuchen Messstellenbetreiber oft, für einen Zählertausch zu kassieren. Hier der konkrete Fall. Christian Muth aus Offenburg hat im Oktober 2022 ein Balkonkraftwerk mit der zulässigen Leistung von 600 Watt installiert. Sein Netz/Messstellenbetreiber bestand dann nicht nur auf einen Zählertausch, sondern wollte dafür auch 113,05 Euro kassieren. Dagegen hat er sich gewehrt und das erfolgreich. Muth führte zunächst eine Auseinandersetzung mit dem Messstellenbetreiber. Balkonkraftwerke Extra-Gebühren für Zählertausch erfolgreich abgewehrt Als dies nicht half, wandte er…