§ 14a EnWG – Einfach und verständlich erklärt
Das § 14a EnWG-Update regelt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen, Wärmepumpen, Stromspeicher, große PV-Anlagen) am Stromnetz betrieben werden dürfen. Ziel ist es, Stromnetze zu entlasten, die Energiewende voranzubringen und gleichzeitig den Netzanschluss neuer Geräte zu erleichtern – insbesondere bei Engpässen. Was ist eine „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ gemäß § 14a EnWG? Darunter fallen Geräte, die viel Strom ziehen oder einspeisen und ab dem 1.1.2024 neu installiert werden: Alle Geräte beziehungsweise Kombinationen solcher Geräte mit mehr als 4,2kW Anschlussleistung gelten gemäß § 14a EnWG als steuerbar.sma+2 Was gilt in Sachen § 14a EnWG ab 2024? Was muss ich als Betreiber einer neuen PV-Anlage tun? 1. Anmeldung und Technik 2. Betrieb und Dokumentation…